Verkehrssicherungspflicht

Steildächer sturmsicher sanieren

Hemer (ABZ). – Laut der deutschen Fachregel des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH und dem europäischen Eurocode sind bei Gebäuden in allen Windzonenbereichen von Deutschland Teilflächen von Steildächern mit Sturmklammern zu sichern. Auch bei Dachsanierungen müssen Dachpfannen sturmsicher sein.

Immobilienbesitzer, Planer und Verarbeiter müssten dies sicherstellen, dazu seien sie rechtlich verpflichtet. Darauf weist die Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co. KG (FOS) hin, Hersteller von Befestigungen für Dachpfannen und Fassadenbekleidungen. Alle Grundstückbesitzer seien gesetzlich verpflichtet, ihre Immobilie in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Wenn ein Schaden eintrete, müsse ein Immobilienbesitzer vor Gericht beweisen, dass sein Gebäude ordnungsgemäß unterhalten wird. Mangelhaft befestigte Dachdeckungen seien ein besonderes Risiko. So habe das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass sich von einem sorgfältig gewarteten Haus unterhalb der Windstärke 12 nach der Beaufortskala keine Teile ablösen sollten. Windstärke 12 entspreche einem Orkan mit Windgeschwindigkeiten ab 118 km/h. Andernfalls könne dem Hauseigentümer eine mangelhafte Instandhaltung seiner Immobilie vorgeworfen werden (AZ: 13 U 145/09).

Sei ein Steildach nicht oder fehlerhaft gegen Sturm gesichert, könnten Böen Dachpfannen abdecken, warnt FOS. Herabfallende Dachpfannen könnten Menschen verletzen oder sogar töten oder auch Sachen, z. B. parkende Autos, beschädigen. Zudem könne in die beschädigte Dachkonstruktion Regen oder Schnee eindringen. Bei gewerblich genutzten Gebäuden könnten dadurch Produktionsanlagen oder Produkte beschädigt werden. Durch eine Sturmsicherung und eine regelmäßige Wartung des Daches könnten Immobilienbesitzer sich und andere vor Schäden schützen und stünden zudem rechtlich auf der sicheren Seite. Die Kosten einer fachgerechten Sturmsicherung seien erheblich geringer als die Kosten eines Sturmschadens. Bei einer professionellen Windsogsicherung würden an Steildächern mit einer Dachneigung von mehr als 10° die kleinformatigen Deckwerkstoffe mit mindestens korrosionsgeschützten Metall-Klammern an der Traglattung fixiert. Die Klammern würden verhindern, dass ein starker Windsog Pfannen abhebe. "Durch die professionelle Sicherung löst sich das Bedachungsmaterial selbst bei kräftigen Stürmen so gut wie nie", so der Hersteller. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sei es sinnvoll, dass sich Planer und Handwerker vor einer Sturmsicherung mit der Denkmalschutzbehörde absprechen. Und in Bereichen um Kirchtürme herum empfiehlt FOS, die Windsogsicherung durch einen Statiker berechnen zu lassen. Dort käme es häufig zu Verwirbelungen.

Schäden am eigenen Haus wie gelöste Dachpfannen würde die Wohngebäudeversicherung decken, solche an der eigenen Einrichtung durch eindringendes Regenwasser oder Schnee die Hausratversicherung. Schäden am eigenen Pkw decke die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Personenschäden seien entweder im Rahmen der Privathaftpflicht versichert, sofern es sich um ein selbstgenutztes Einfamilienhaus handele, oder über eine Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung bei Mehrfamilienhäusern.

Wenn Häuser oder Pkw von anderen, z. B. den Nachbarn, durch herabfallende Dachziegel von der eigenen Immobilie oder umstürzende Bäume von dem eigenen Grundstück beschädigt würden, hafte der Eigentümer, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. In diesem Fall decke die Haftpflichtversicherung bzw. Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung die Schäden.

Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen würden zwar für Sturmschäden haften, die Haftung sei jedoch von den Versicherungsbedingungen bzw. Deckungskonzepten abhängig. Oft werde ein versichertes Sturmereignis ab Windstärke 8 anerkannt. Eine fehlende Windsogsicherung könne zum Verlust des Versicherungsschutzes führen; die Handhabung bei Versicherungen sei unterschiedlich.

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