VFF-Fachtagung VOB und Recht

Digitales Bauen und Leistungsschutz waren Thema

Klaus-Peter Radermacher, Bianca Mickasch und Markus Christoffel (v. l.) hielten Vorträge auf der VFF-Fachtagung. Foto: VFF

Frankfurt am Main (ABZ). – Aktuelle baurechtliche Themen aus Normung, Technik und Recht standen auf der Tagesordnung der Fachtagung VOB und Recht des Verbandes Fenster und Fassade (VFF) am 29. Oktober in Frankfurt am Main. Es wurden unter anderem Fragen zum Umgang mit der neuen DIN 18008 und zur baurechtlichen Einschätzung der Digitalisierung am Bau durch BIM (Building Information Modeling) diskutiert. Auch zu Neuerungen beim Leistungsschutz wurde informiert. Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller von der Frankfurter Baurechtskanzlei SMNG informierte die rund 50 Teilnehmer über die neue DIN 18008 – Glas im Bauwesen. In der Verordnung wird die Verwendung von bruchsicherem Glas bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung festgelegt. Prof. Niemöller wies darauf hin, dass sich eine Einzelfallberatung empfehle und dass der Auftragnehmer im Zweifelsfall Hinweise an den Auftraggeber geben müsse. Es sei das oberste Gebot, bei der Ausführung von Bauleistungen Gefahren für Gesundheit und Leben aller Beteiligten zu vermeiden.

Aus baurechtlicher Sicht thematisierte Prof. Niemöller das mit BIM verbundene Problem eines Mehrparteien-Modells. Dieses bringe, anders als das in Deutschland übliche Zweiparteienmodell, ein-ige Risiken mit sich und sei noch nicht etabliert. Daher müssten entsprechen-de innovative Lösungsansätze für diese Schwierigkeiten gefunden werden, sodass sich die Risiken minimieren. Michael Turba von der SMK Versicherungsmakler AG stellte Versicherungsoptionen vor, die speziell auf die BIM-Problematik zugeschnitten sind.

Markus Christoffel, Baurechtsexperte des VFF, referierte zur überarbeiteten Fassung des VFF-Merkblatts VOB.03 zum Thema Leistungsschutz. Die Syndikus-Rechtsanwältin Morena Van vom Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V. stellte ihre Ansätze zur "Gründung von Auslandsgesellschaften zur Gewinnung von Fach- und Montagekräften" vor. Außerdem klärte die Rechtsanwältin Bianca Mickasch von SMNG über die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2019 für Bieter auf. Klaus-Peter Radermacher, ebenfalls Rechtsanwalt bei SMNG, gab einen Einblick in die Urteile aus der aktuellen Rechtsprechung.

"Mit der zunehmenden Komplexität des Bauens, Stichwort Digitalisierung, rücken baurechtliche Fragen immer mehr vom Rande ins Zentrum des Baugeschehens", erklärte VFF-Geschäftsführer Frank Lange. "Als Interessensvertretung unserer Mitglieder und der gesamten Branche sehen wir es als eine wesentliche Aufgabe unserer Arbeit an, in baurechtlichen Fragen immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben", erläuterte er.

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