VHV Wetterrisikoversicherung

Damit das Wetter nicht die Gewinne verhagelt

HANNOVER (ABZ). - Etliche Branchen sind stark witterungsabhängig. Je nach Wetterereignis kann es die Gastronomie genauso treffen wie die Baubranche. Letztere ist allerdings besonders stark betroffen. Der langanhaltende und frostreiche Winter 2012/2013 machte der Branche stark zu schaffen. So vermeldete das statistische Bundesamt im März 2013, dass der Gesamtumsatz im Bauhauptgewerbe im Januar 2013 gegenüber Januar 2012 um 10,8 % sank. Gegen diese wetterbedingten Umsatzeinbußen können sich Unternehmer nun absichern.

Kommt die Arbeit eines Betriebs wetterbedingt zum Erliegen entstehen viele Kosten. Dies können Vertragsstrafen oder Lohnfortzahlungen sein, aber auch Kosten durch Stillstands Zeiten und für beschleunigende Maßnahmen, um die Arbeit wieder aufzuholen. Unternehmer müssten hierfür Reserven bilden, die aber wiederum die Liquidität einschränken. Günstiger ist es, diese Kostenrisiken mit der VHV Wetterrisikoversicherung abzusichern. Seit zwei Jahren bietet die VHV als einer der wenigen Versicherer im deutschen Markt diese Versicherungsart an.

Die Rede ist dabei von einer sogenannten parametrischen Wetterrisikoversicherung. Denn hierbei werden Parameter festgelegt, die zur Auszahlung führen, wenn sie später eintreten. Absicherbar sind dabei alle Messdaten, die vom unabhängig arbeitenden Deutschen Wetterdienst (DWD) regelmäßig erhoben werden. D. h. Temperatur, Windstärke, Niederschlag usw. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraumes diese Parameter über- oder unterschritten werden

Gemessen werden die Werte vom DWDan einer oder mehreren der 1000 Wetterstationen im gesamten Bundesgebiet. So ist jederzeit transparent und nachvollziehbar, welches Wetter vor Ort herrschte. Ist der Versicherungsfall eingetreten, kommt es automatisch zur Auszahlung, d. h. es muss kein Schadenfall nachgewiesen werden. Dies führt zu einer schnellen und unkomplizierten Auszahlung im Schadenfall.

Absicherbar sind projektbezogene Wetterrisiken wie auch der Umsatzausfall eines langen Winters oder verregneten Sommers. Jeder Vertrag kann individuell auf die Branche und das jeweilige Unternehmen ausgerichtet werden. Dazu muss der Unternehmer vorher seine finanziellen Verluste bei den entsprechenden Wetterszenarien abschätzen und so die Versicherungssumme der Absicherung festlegen. Dabei begleiten ihn auf Wunsch die Experten der VHV.

Hierbei kann auch berücksichtigt werden, ob der Betrieb z. B. einige Frost- oder Regentage selbst verkraften kann. Entsprechend wird dies als Selbstbehalt berücksichtigt und mindert die Prämienzahlung.

Des Weiteren bestimmen auch die Höhe der Auszahlung pro Tag und die Auszahlungsobergrenze die Prämienhöhe. Zwei Beispiele:

  • Ein Winterdienst hat mit seinen Kunden Pauschalverträge geschlossen. Bei einem langen Winter mit vielen Einsätzen geht die Kalkulation des Geschäftsführers nicht auf, da er zusätzliche Lohnkosten und Kosten für den Betrieb seiner Fahrzeugflotte zu tragen hat.
  • Diese wetterbedingten Mehrkosten hater mit Hilfe der Wetterrisikoversicherung der VHV abgesichert. D. h. bei zu vielen Schneetagen (Schneefall > 2 cm), die im Absicherungszeitraum anfallen leistet die Versicherung. Den Selbstbehalt hat er auf zehn Schneetage festgelegt. Für jeden Schneetag über dem Selbstbehalt erhält der Geschäftsführer eine Auszahlung von 15.000 Euro bis zur vereinbarten Höchstauszahlung von 105.000 Euro.
  • Ein Dachdecker wird beim Bau eines Flachdachs von lang anhaltenden Niederschlägen überrascht. Obwohl er sieben Regentage einkalkuliert hat, kommt es noch zu Verzögerungen.
  • Fällig werden Mehrkosten durch Trocknungsmaßnahmen, die der Dachdecker bei der VHV absichern kann. Stellt die Wetterstation in der Nähe der Baustelle die entsprechenden Regentage fest, kommt es zur Auszahlung.

Jedoch können auch zahlreiche andere Branchen versichert werden.

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