Vogtländischer Bauunternehmer verurteilt

Erfurt/Plauen (ABZ). – Bereits im August verurteilte das Amtsgericht Chemnitz den Geschäftsführer eines vogtländischen Bauunternehmens wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, vorsätzlicher Verletzung der Buchführungspflicht, vorsätzlichen Bankrotts und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 24 Fällen und betrug in 22 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Ergebnis der Hauptverhandlung konnte u.a. nachgewiesen werden, dass die Arbeitnehmer des Unternehmens im Zeitraum von 2012 bis 2013 nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn ausgezahlt bekamen. Außerdem wurden die Arbeitnehmer der Baufirma teilweise nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet. Die fälligen Beiträge für die Arbeitnehmer an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) wurden ebenfalls nicht abgeführt. Der Gesamtbeitragsschaden belief sich insgesamt auf rund 26.000 Euro. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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