Vorbereitung auf neues Bauvertragsrecht 2018

Düsseldorf (ABZ). – Ab Januar 2018 gilt für alle neu abgeschlossenen Bauverträge ein neues Recht: Das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird um spezifische Regelungen eines Bauvertragsrechts ergänzt. Neu eingeführt werden auch ein spezieller Verbraucherbauvertrag, ein Architektenvertrag und Ingenieurvertrag sowie Bauträgervertrag. Das BWI-Bau-Seminar "Das neue Bauvertragsrecht 2018 – Alle Änderungen und Besonderheiten im BGB-Bauvertrag" bereitet Teilnehmer am 12. September 2017 in Düsseldorf rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen auf die neuen rechtlichen Gegebenheiten vor, die für alle ab 2018 neu abgeschlossenen Verträge gelten. Ein Ziel der Einführung eines eigenen Bauvertragsrechts sei es, die sehr allgemein gefassten Regelungen des jetzigen Werkvertragsrechts auf die bauspezifischen Gegebenheiten anzupassen. So wird es künftig ein gesetzlich verankertes Anordnungsrecht des Bestellers auch bei Nicht-VOB-Verträgen geben. Ein weiteres Ziel sei es, den privaten Bauherrn zu schützen. So soll u. a. eine Baubeschreibungspflicht für den Unternehmer und ein Widerrufsrecht für Verbraucher eingeführt werden. Zudem wird es eine Teilabnahme für Architekten- und Ingenieurleistungen geben und die gesamtschuldnerische Haftung zwischen Architekten/Ingenieuren und Bauunternehmern wird geregelt.

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