Vorgefertigte Installationsschächte mit Feuerwiderstand I 30 und I 90

Alle Anforderungen des DIBt erfüllt

Baustoffe
Rohrdurchführungen durch die Kellerdecke in den Geberit Quattro Installationsschacht mit Geberit Deckenverschluss-System FSH 90 und Medienleitungen mit Nullabständen. Foto: Geberit

Pfullendorf (ABZ). – Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Anforderungen an Anwendbarkeitsnachweise für feuerwiderstandsfähige Installationsschächte deutlich erhöht. So werden nun allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) anstelle der bisher gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (AbP) gefordert. Die neuen Geberit Quattro AbZ ermöglichen dem Installateur die Erfüllung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen – auch bei der Verwendung vorgefertigter Installationsschächte.

Industriell vorgefertigte Installationsschächte mit Feuerwiderstand benötigen als sogenannte nichtgeregelte Bauprodukte einen Anwendbarkeitsnachweis und müssen mit einer Ü-Kennzeichnung vom Hersteller versehen werden. Durch diese Anforderung wird dafür gesorgt, dass der Anwender ein komplexes Produkt erhält, welches alle Anforderungen aus der Zulassung erfüllt. Das gibt zusätzliche Sicherheit für alle Baubeteiligten und natürlich auch für die Nutzer. Die neuen Geberit Quattro AbZ I 30 und I 90 decken diese Anforderungen ab. Das macht die Bauleitung beziehungsweise Bauüberwachung einfacher und sorgt insgesamt für ein optimiertes Qualitätsmanagement.

Geberit Quattro ist ein Komplettsystem für die Erstellung von Sanitärinstallationen bis zur fliesenfertigen Oberfläche, bei dem ein geprüfter Brand- und Schallschutz bereits inklusive ist. Die Verwendung des Geberit Quattro erleichtert die Planung und Umsetzung von Sanitärprojekten grundsätzlich in zweierlei Hinsicht: Zum einen sind in den Installationsschächten bereits alle wichtigen Komponenten zu einem Komplettsystem zusammengeführt, sodass der Einbau schneller und wirtschaftlicher über die Bühne geht. Durch die industrielle Vorfertigung ist eine zeitlich abgestimmte Lieferung auf die Baustelle möglich. Zum anderen besitzen sie die benötigten Zulassungen und Nachweise für Brand- und Schallschutz im System, sodass der Installateur die Übereinstimmungserklärungen nicht mehr einzeln für die jeweilig verwendeten Produkte, sondern nur noch für das komplette System abgeben muss. Auf zusätzliche klassifizierte Rohr- und Kabelabschottungen (R 90 und S 90) kann verzichtet werden – das vereinfacht wiederum die Nachweise und spart Kosten sowie Montagezeit.

Geberit Quattro besitzt ab sofort die neu vom DIBt geforderten und ausgestellten AbZ statt der bisher gültigen AbP. Für den Installateur bedeutet das: Er erstellt weiterhin wie gewohnt seine Geberit Vorwandsysteme mit allen Geberit Medienleitungen für Trinkwasser, Heizung und Abwasser ohne klassifizierte Rohrabschottungen verwenden zu müssen und bekommt dafür die notwendige Zulassung. Ein aufwändiges Ausstopfen beziehungsweise Verfüllen der Installationsschächte mit Mineralwolle oder Ähnlichem ist nicht notwendig.

Das gibt insgesamt Planungs- und Ausführungssicherheit und ist wirtschaftlicher. Zudem dürfen Elektroleitungen – ebenfalls ohne klassifizierte Abschottungsmaßnahmen – in die Installationsschächte eingebaut werden. Lüftungsleitungen werden hinter einem einfachen Trennsteg aus der einlagigen Systembeplankung separat geführt. Leitungsverzüge der Geberit Medienleitungen in und unter der Rohdecke sowie durch feuerwiderstandsfähige Wände und Durchführungen durch alle Arten von Sonderdecken, wie etwa Holzdecken, sind mit geprüft und zugelassen. Deckenstärken von >/= 80 mm reichen für I 30-Anwendungen schon aus. Trotz der strengeren DIBt-Vorschriften kann der Installateur auch in Zukunft sicher sein, dass der bauordnungsrechtlich geforderte Brandschutz bei Geberit Quattro bereits automatisch eingebaut ist. Sonderlösungen wie Null- oder Minimalabstände in Installationsschächten besitzen ebenfalls bereits die neue Systemprüfung. Durch die vorliegenden AbZ ist auch künftiger Bestandsschutz über die AbZ-Gültigkeit von rund fünf Jahren hinaus sichergestellt.

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