VTH informiert
Wie lange sind Persönliche Schutzausrüstungen funktionsfähig?
Allerdings kann er diese Aufgabe an geschulte Angestellte oder externe Dienstleister übertragen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Person über das nötige Hintergrundwissen sowie praktische Fähigkeiten für die sachkundige Überprüfung, Wartung und Beurteilung der PSA verfügt. Besteht die PSA aus mehreren Bestandteilen (zum Beispiel Helm, Schutzbrille und Gehörschutz), muss der Arbeitgeber die PSA-Elemente so aufeinander abstimmen, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt oder gar aufgehoben wird, heißt es seitens des VTH.
Eine Überprüfung der PSA auf augenscheinliche Mängel muss vor jeder Benutzung durchgeführt werden. Darüber hinaus sind die einschlägigen Hinweise in den Informationsbroschüren der Hersteller und in den DGUV-Regeln für die Benutzung bestimmter PSA zu beachten. Nach Ende der durch den Hersteller vorgegebenen Gebrauchsdauer muss die PSA ausgetauscht werden, auch wenn sie äußerlich noch intakt wirkt und keinen erkennbaren Schaden aufweist.
Reparatur nur nach Anleitung des Herstellers
Mit der Gebrauchsdauer ist die Zeitspanne gemeint, über die eine PSA ihre komplette Funktion behält. Entsteht ein Schaden, der die Funktionstüchtigkeit der PSA innerhalb der Gebrauchsdauer gefährdet, darf eine Reparatur nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden, betont der VTH.
Ein ergänzender Hinweis: Persönliche Schutzausrüstung ist, wie der Begriff schon vermuten lässt, grundsätzlich nur für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände dennoch eine Benutzung durch unterschiedliche Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass durch diese Mehrfachnutzung Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.
Eine besonders wichtige PSA ist der Kopfschutz. Dabei gibt es im beruflichen Kontext den Industrieschutzhelm sowie die Industrie-Anstoßkappe.
Weitere Artikel zum Thema
Nach einer starken Beaufschlagung und bei sichtbaren Mängeln dürfen weder Helm noch Anstoßkappe weiterbenutzt werden. Der Kopfschutz muss vom Arbeitgeber sofort aus der betrieblichen Nutzung entfernt werden, so der VTH, selbst wenn das Ende der Gebrauchsdauer noch nicht erreicht ist oder wenn eine Beschädigung des Kopfschutzes nicht erkennbar ist.
Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen
Bei den Schutzhelmen wird zwischen Helmen aus thermoplastischen und solchen aus duroplastischen Kunststoffen unterschieden. Für die meisten thermoplastischen Helme gilt eine Gebrauchsdauer, gemessen ab Herstellungsdatum, von maximal vier Jahren. Die Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen aus duroplastischen Kunststoffen ist oft doppelt so lang, also bis zu acht Jahren. Ihre Gebrauchsdauer kann aber ebenfalls vor allem durch mechanische Beschädigungen und Witterungseinflüsse, wie UV-Strahlung, beeinflusst werden, sodass die reale Gebrauchsdauer deutlich kürzer sein kann.
Für die Bewertung des sicheren und funktionsfähigen Zustands eines Schutzhelms lassen sich zwei Methoden anwenden: der einfache Sichttest und der sogenannte "Knacktest". Beide Verfahren müssen den Beschäftigten in Schulungen und Unterweisungen beigebracht werden, heißt es. Denn auch die Arbeitnehmenden stehen in der Verantwortung, die Funktionsfähigkeit ihrer PSA regelmäßig zu überprüfen.
Mit dem Knacktest wird die "Versprödung" des Helms überprüft. Er funktioniert bei Helmschalen aus thermoplastischem Kunststoff ohne Glasfaserverstärkung. Dabei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt beziehungsweise der Schirm leicht verbogen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm nicht mehr benutzt werden.
Nicht nur der Helm, sondern jedes einzelne PSA-Produkt hat seine spezifischen Anzeichen für den allmählichen Verlust der Schutzfunktion, auf die ihr Träger und die Verantwortlichen im Betrieb kontinuierlich achten müssen, betont der VTH. Der Technische Handel kennt durch seine Qualitätspartnerschaft mit den wichtigsten Herstellern alle Fakten und Details und kann seine Kunden kompetent und umfassend beraten.
Was bei Sicherheitsschuhen zu beachten?
Sicherheitsschuhe sollten je nach Nutzungsintensität alle sechs bis zwölf Monate ausgetauscht werden – vor allem dann, wenn die Schuhe jeden Tag getragen werden. Zusätzlich sollte der Zustand der Schuhe vor jedem Tragen überprüft werden, rät der VTH. Besonders kritisch zu betrachten sind das Obermaterial und die Laufsohlen. Vor allem die Sohle neigt zu schnellem Verschleiß.
Bei einem Defekt in der Sohle muss der Schuh sofort gewechselt werden. Kleine Risse im Obermaterial sind (je nach Einsatzort) etwas weniger kritisch, müssen aber laufend daraufhin kontrolliert werden, ob sie größer werden. Sohle und Obermaterial sollten nach jedem Tragen gereinigt werden. Auf diese Weise können Verschleißspuren zeitnah und rechtzeitig identifiziert werden.