Weitere Klagen absehbar

Umstrittene Landesplanung wieder in Kraft gesetzt

POTSDAM (dpa). - Die Brandenburger Landesregierung hat den umstrittenen Landesentwicklungsplan wieder in Kraft gesetzt. Das Oberverwaltungsgericht(OVG) Berlin-Brandenburg hatte die Landesplanung im Juni 2014 gekippt, weil die Rechtsgrundlage nicht klar benannt worden war. Darin sahen die Richter einen Verstoß gegen die Verfassung. Dieser Mangel sei nun behoben worden, sagte der Sprecher des Infrastrukturministeriums, Steffen Streu. Zwei Gemeinden hatten gegen den Plan geklagt, weil sie ihre Entwicklung eingeschränkt sahen.

Die Verordnung aus dem Jahr 2009 konzentriert die Entwicklung auf Mittel- und Oberzentren, also auf die größeren Städte. Die Einstufung von kleineren Gemeinden als Grundzentren wurde gestrichen. Dies hatte die Landesregierung mit den weiter sinkenden Einwohnerzahlen begründet. Dadurch sahen sich viele kleinere Brandenburger Gemeinden benachteiligt, weil sie nun keine neuen Wohn- oder Gewerbegebiete mehr ausweisen können und weniger Fördergeld bekommen.

Die Opposition im Landtag hatte die Landesregierung nach dem Urteil des OVG aufgefordert, die Landesplanung neu zu starten. Dies fordert auch der Städte- und Gemeindebund. "Das OVG hat eindeutig erklärt, dass der Verfassungsverstoß so nicht heilbar ist", sagte der zuständige Referatsleiter Jens Graf. Damit setze sich die Landesregierung über das eindeutige Urteil des Gerichts hinweg.

Der Verband fordert den Erhalt der Grundzentren, weil es auch im ländlichen Raum eine engere Versorgung z. B. mit sozialen Einrichtungen geben müsse. Speziell im Berliner Umland müsste auch die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete leichter möglich sein.

Der Verband rechnet nun mit neuen Klagen von Kommunen. Und auch Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (parteilos) rüstet sich für neue juristische Auseinandersetzungen. "In der jetzigen Situation würde es mich nicht wundern, wenn dagegen geklagt wird", sagte Schneider der "Lausitzer Rundschau". "Aber das wird die Zukunft zeigen."

Damit zeige sich Schneider "beratungsresistent", kritisierte der Grünen-Landtagsabgeordnete Michael Jungclaus. "Statt aus den juristischen Niederlagen des Landes Konsequenzen zu ziehen, nimmt die Ministerin sehenden Auges in Kauf, dass der Plan gleich wieder vor Gericht landet."

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