Wiedereinführung beschlossen

Meisterpflicht kommt in zwölf Berufen wieder

Stuttgart (dpa). – Die Bundesregierung hat sich auf die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Berufe geeinigt. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzesentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu. "Das Handwerk ist innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen neue Märkte", sagte der Minister. "Dies muss durch einen sachgerechten Ordnungsrahmen begleitet und zukunftsfest gemacht werden." Betroffen sind unter anderem Fliesenleger, Böttcher und Raumausstatter. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bezeichnete den Gesetzentwurf als "richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk". Meister sorgten für Wissenstransfer und seien Vorbild für Auszubildende, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßte den Beschluss. Damit sei der Weg frei, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren, sagte Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Die Bundesregierung stärke damit auch die duale Ausbildung. Nur Meister und Meisterinnen seien in der Lage, jungen Menschen ihr Wissen zu vermitteln. Die guten Perspektiven, die junge Menschen haben, wenn sie sich für einen Beruf in der Bauwirtschaft entscheiden, werden damit noch besser." Nun müsse der Gesetzentwurf möglichst zügig im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten könne. Im Rahmen der Agenda 2010 hatte die Rot-Grüne Bundesregierung 2003 den Meisterzwang für 53 Handwerke aufgehoben.

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