Wirksamer Schutz vor UV-Strahlung gefordert
Hautkrebs in 2020 häufigste Berufskrankheit am Bau
Durch den Klimawandel wird es in Mitteleuropa zunehmend wärmer und trockener. Vor allem in den Monaten April bis September zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr sind die Belastungen durch natürliche UV-Strahlen hierzulande so hoch, dass sie einen zusätzlichen Schutz erforderlich machen. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU) sagt: „Ein wirksamer UV-Schutz ist wichtig, weil es bei hoher und vor allem langandauernder Belastung zu folgenschweren Hautschädigungen kommen kann. Besonders tückisch daran ist, dass Betroffene die Schädigung nicht sofort bemerken. Nicht selten tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach 20 bis 30 Jahren auf. Hier gilt: Je früher präventiv gehandelt wird, desto weniger kommt es zum Hautkrebs.“
Wirksames Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Rangfolge der anzuwendenden UV-Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen Präventionsprinzip – auch TOP-Prinzip genannt. Dabei stehen technische und organisatorischen Lösungen zunächst vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.
Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. Wenn technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, kommen ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen zur Anwendung. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden – nach 16:00 Uhr – verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung – möglichst aus Baumwolle – sowie der Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, die Nase oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (besser 50) zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Um Schädigungen der Augen und der Netzhaut zu vermeiden, werden UV-Schutzbrillen empfohlen.
Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten ein breites Informations- und Beratungsangebot zu UV-Schutzmaßnahmen und unterstützt mit Arbeitsschutzprämien auch finanziell die Beschaffung von Wetterschutzzelten, UV-Schutzkleidung oder Schutzhelmen mit Nackenschutz.
Beim AMD der BG BAU können Beschäftigte neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch Hautscreenings erhalten. Denn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind eine wichtige Begleitmaßnahme zur Vorbeugung von Weißem Hautkrebs. Zum Start in den Sommer lud die BG BAU jüngst zum virtuellen UV-Schutz-Aktionstag ein. Unternehmen und Versicherte konnten sich hier informieren, wie sie UV-Schutzmaßnahmen umsetzen können. Alle Vorträge das Tages sind weiterhin bei der BG Bau online abrufbar.