Wohnungsnot in Berlin

Enteignung als letztes Mittel möglich

Berlin (dpa). – Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek kann sich als letztes Mittel auch eine Enteignung von Berliner Wohnungseigentümern vorstellen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. "Im Grundgesetz steht: Eigentum verpflichtet", sagte die Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. "Hauptproblem ist, dass etwa der Konzern Deutsche Wohnen dieser Verpflichtung nach unserer Interpretation nicht nachkommt. Deshalb sollte auch der Senat aus meiner Sicht überlegen, ob man in besonders krassen Fällen nicht auch diesen letzten Schritt einmal geht." Angesichts der Mietenexplosion in Berlin plant eine Initiative ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Es soll nach letzten Angaben des Bündnisses im April starten und hat das Ziel, Unternehmen zu "vergesellschaften", die mehr als 3000 Wohnungen in der Hauptstadt besitzen. Der rot-rot-grüne Senat soll aufgefordert werden, ein Gesetz zu erarbeiten. Der Vorstoß zielt vor allem auf den börsennotierten Konzern Deutsche Wohnen, der in Berlin und seinem Umland nach eigenen Angaben 115.000 Wohnungen besitzt.

Kapek sagte, sie könne die Unterstützung gut nachvollziehen, die sich laut einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des "Tagesspiegel" schon jetzt für das Volksbegehren abzeichnet. "Wohnen ist das große Thema der Stadt, das viele Menschen betrifft und umtreibt." Die Deutsche Wohnen nutze jedes Schlupfloch, um mit teils skandalösen Methoden gegen Mieter vorzugehen, meinte Kapek. Einen Parteitagsbeschluss wie bei der Linken, die das Volksbegehren unterstützt, haben die Grünen indes noch nicht gefasst. "Ich denke schon, dass man bei der Deutschen Wohnen, aber auch anderen, im Einzelfall sagt: Wir ziehen das Vorkaufsrecht oder gehen auch einmal bis zum Äußersten", so Kapek. Das müsse zumindest geprüft werden. "Wir haben die gute Praxis, dass wir über Volksbegehren auch regelmäßig in der Spitzenrunde der Koalition sprechen", ergänzte sie. "Und das steht jetzt an." Kapek bezeichnete das Volksbegehren als Akt der Verzweiflung und der Notwehr. "Es bringt zum Ausdruck, dass das deutsche Mietrecht nicht ausreichend das Ziel hat, Mieter zu schützen. Und es zeigt auch, dass wir nicht mehr die Gestaltungsmacht über den Berliner Wohnungsmarkt haben."

Um das zu ändern, gebe es zwei Stellschrauben. Zum einen müsse das Mietrecht geändert werden, das sei aber Sache des Bundes. Zum zweiten könne das Land Berlin versuchen, neben dem Bau neuer Wohnungen Eigentum zurückzugewinnen durch den Ankauf von Gebäudebeständen oder Boden. Aber auch die Bezirke müssten deutlich mehr sogenannte Milieuschutzgebiete zum Erhalt der Sozialstruktur ausweisen. Denn nur in diesen Gebieten könne z. B. das Vorkaufsrecht geltend gemacht werden. "In manchen Bezirken läuft da leider gar nichts", so Kapek.

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