XPS-Dämmstoffplatten
Bauartgenehmigung jetzt ergänzt
Perimeterdämmstoffe, die unter lastabtragenden Bodenplatten eingesetzt werden sollen, müssen bauaufsichtlich speziell für diesen ganz besonderen Bereich zugelassen sein. Sie müssen das Gebäudegewicht tragen, resistent gegen die Feuchtigkeit aus dem Erdreich sein sowie Veränderungen, die durch die lose liegende Bodenplatte entstehen, auffangen können.
Austrotherm XPS TOP 30, 50 und 70 und Austrotherm XPS TOP 30 TB, 50 TB und 70 TB sind vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geprüft und für die Anwendung unter lastabtragenden Bodenplatten zugelassen.
Bislang forderte das DIBt für Austrotherm XPS TB-Dämmstoffe in Anlehnung an die DIN 1045-1 und DIN EN 1992-1-1 Eurocode 2 eine Sauberkeitsschicht aus geglättetem Magerbeton. Abweichend hiervon darf die Sauberkeitsschicht nun auch aus einem Sand-Kies-Gemisch hergestellt werden, sofern es sich um die Wassereintragsklasse W 1.1-E beziehungsweise W 1.2-E nach DIN EN 18533 handelt. Der Untergrund muss dabei ausreichend eben sein und die Schäumhaut der XPS-Dämmstoffplatten darf nicht beschädigt sein.
Bei aufstauendem oder drückendem Wasser (W 2.1 E oder W 2.2 E) ist weiterhin nur die Ausführung mit Magerbeton zulässig. Die allgemeine Bauartgenehmigungen Z-23.34-2107 wurde entsprechend erweitert.