Zahl der Firmenpleiten war im Februar gering
Wiesbaden (dpa). – Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist dank weitreichender Ausnahmeregelungen auch im Februar vergleichsweise gering geblieben. 1195 Fälle erfassten die Amtsgerichte in dem Monat und damit 21,8 Prozent weniger als vor Jahresfrist, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Zumeist waren Baugewerbe und Handel betroffen, außerdem stark das Gastgewerbe. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes – wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit – gestellt werden. Um eine Pleitewelle in der Corona-Krise zu verhindern, hatte der Staat diese Pflicht zum Insolvenzantrag zeitweise ausgesetzt. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen seit Oktober 2020 wieder Insolvenz beantragen. Für überschuldete Firmen war diese Pflicht noch bis Ende Dezember ausgesetzt. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegele sich somit noch nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider, bekräftigten die Wiesbadener Statistiker frühere Einschätzungen.
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