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Bundesrat verspielt Chancen der Mittelständler

BERLIN (ABZ). - "Die Bundesratsinitiative der Sächsischen Staatsregierung zur Rückgängigmachung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist gescheitert. Damit hat der Bundesrat die Chance verpasst, Impulse für eine Entlastung der mittelständischen Bauunternehmen zu setzen." Das erklärte der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Frank Dupré, zu der Bundesratsentscheidung von Mitte Juni. Zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrages war im Jahre 2005 eine Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beschlossen worden. Diese Vorverlegung treffe die Unternehmen doppelt: Sie belaste ihre Liquidität und führe zu zusätzlichem bürokratischem Aufwand, heißt es von Seiten des ZDB. Die einmalige Vorverlegung der Zahlungslast um ca. drei Wochen habe die Liquidität der Unternehmen um diesen Betrag dauerhaft vermindert. D. h. um diesen Betrag sei die Kontokorrentlinie anhaltend stärker in Anspruch genommen worden. Hierauf entfalle entsprechend eine höhere Zinsbelastung. Da zum vorgezogenen Zahlungstermin das tatsächliche Arbeitsentgelt und damit die tatsächliche Beitragsschuld in vielen Fällen noch nicht feststehe, müssten die Betriebe oftmals zunächst eine "voraussichtliche Beitragsschuld" ermitteln und diese dann im Folgemonat korrigieren, erklärt der ZDB. Nach einer Untersuchung des IW Köln sei im produzierenden Gewerbe knapp die Hälfte der kleineren und mittleren Betriebe von diesem Korrekturaufwand betroffen, so der ZDB. Die Bürokratiekosten, die prinzipiell mit der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge entstünden, betrügen in kleinen und mittleren Betrieben demnach je Beschäftigten und Jahr 342 Euro. Pro Unternehmen errechneten sich durchschnittliche Kosten von über 4000 Euro.

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