ZDH kritisiert neue Corona-Verordnungen

Keine Planungssicherheit für Betriebe

Berlin (ABZ). – Zu den jüngsten Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Ohne Frage war es angesichts einer wieder größeren Infektionsdynamik angemessen und richtig, das Treffen von Bund und Ländern jetzt durchzuführen, um präventiv Maßnahmen zur Vermeidung eines erneuten, möglicherweise monatelangen, Lockdowns zu vereinbaren. Doch die getroffenen Beschlüsse sind insgesamt gesehen zu wenig konkret, so dass sie unseren Betrieben leider nicht die erwartete Planungssicherheit für die kommenden Wochen und Monate bringen." Man habe sich zum Beispiel nicht auf einen nachvollziehbaren bundesweit gültigen Kriterien-Maßnahmen-Katalog verständigen können, kritisierte der Präsident. Ein solcher müsse schnellstmöglich vorgelegt werden, um ihn bundesweit einheitlich anwenden zu können. Dieser sollte festlegen welche Schritte beim Überschreiten bestimmter Werte gemacht werden müssen. Die Bund-Länder-Beschlüsse schafften auch keine Klarheit darüber, welche Arbeitsschutzverordnungen künftig gelten werden, so Wollseifer. "Hier hat man es bei der sehr vagen Ankündigung belassen, dass die bestehenden Arbeitsschutzverordnungen an die aktuelle Situation angepasst und verlängert werden sollen. Im Ergebnis nicht akzeptabel und auch nicht nachvollziehbar ist, warum die Testangebotsverpflichtung für Betriebe aufrechterhalten werden soll, wenn der Bund zeitgleich sein Angebot kostenloser Bürgertests Mitte Oktober einstellen will." Testangebote könnten sicherlich in den Betrieben aufrechterhalten werden, allerdings sei ihnen nicht zuzumuten, dann auch weiter voll die Kosten dieses Angebots zu tragen, meint der ZDH-Präsident. Eine solche Verlagerung staatlicher gesamtgesellschaftlicher Verantwortung auf die betriebliche Ebene sei nicht hinnehmbar. "All diese Ungereimtheiten und Unklarheiten gilt es rasch auszuräumen, damit unsere Betriebe eine verlässliche Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit in den kommenden Monaten haben", sagt Wollseifer.Richtigerweise hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, den Bundestag zu bitten, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu erklären, folgert der Verband. Ohne diesen zentralen gemeinsamen Rahmen für die Corona-spezifischen Maßnahmen der Bundesländer sei zu befürchten, dass wieder ein Regelungsflickenteppich in Deutschland bestehen würde. Besonders Betriebe an Länder- oder Landkreisgrenzen und mit Kunden aus unterschiedlichen Regionen stünden vor der Herausforderung, wieder unterschiedlichen Vorgaben gerecht werden zu müssen, was den Geschäftsablauf erheblich erschweren würde. "Das muss in jedem Fall vermieden werden", sagt Wollseifer.Das Ziel von Bund und Ländern, umfassende Lockdown-Vorgaben für die Gesamtheit oder für spezifische Bereiche des gesellschaftlichen und sozialen Lebens während der sich abzeichnenden vierten Corona-Welle zu vermeiden, ist laut Verband ausdrücklich zu begrüßen. Unterstützenswert ist laut ZDH das Ziel von Bund und Ländern, die Impfdynamik wieder deutlich zu steigern. Das Impfen bleibe die einzig erfolgversprechende Strategie, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie zu begrenzen.

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