ZDH-Präsident: „Grundsätzlich ist die Koalition auf gutem Weg“
Osnabrück (ABZ). – Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist noch nicht zufrieden mit dem Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer. „Es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf“, sagte kürzlich Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Grenzwerte für die sogenannte Bedürfnisprüfung von Erben sei pro Erbfall zwar von 20 auf 26 Mio. Euro erhöht worden, das sei aber noch immer deutlich zu gering. Unterhalb dieser Vermögensgrenzen wird der Erbe oder Beschenkte künftig weiter automatisch von der Erbschaftssteuer befreit. In einer „Bedürfnisprüfung“ müssen Erben nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Wollseifer kritisierte ferner, dass nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern weiterhin die Lohnsumme nicht kontrolliert werde. Es sei noch keine Einigung erzielt worden, dass Teilzeitkräfte nur anteilig berücksichtigt würden. „Gut ist, dass künftig Auszubildende aus der Beschäftigtenzahl heraus gerechnet werden“, erklärte der ZDH-Präsident.