Zulassungen für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten laufen ab
Mall ergänzt sein Produktangebot
Donaueschingen (ABZ). – Das Unternehmen Mall hat auf den Ablauf der Geltungsdauer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten am 10. April 2020 reagiert. Es bietet seitdem alternativ "Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol" (ABKW-Abscheider) mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) und allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) an. Das teilte das Unternehmen kürzlich mit.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs werden für Produkte, die eine CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauprodukten-Verordnung tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt, erläutert Mall. In Verbindung mit einer ebenfalls geforderten Leistungserklärung gebe es diese Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 weiterhin. Sie müssten aber künftig von der zuständigen Behörde auf ihre Eignung geprüft werden. Deshalb ergänze Mall diese Anlagen seit dem 10. April durch eine zweite Produktsparte, die ABKW-Abscheider.
Mall weist darauf hin, dass im Unternehmen die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ausgestellten Bescheide für diese Anlagen seit dem ersten Tag bereitstehen. "Es werden dabei zwei Systeme unterschieden", erläutert Mall: System B-Anlagen haben bei der Prüfung der Abscheideeinrichtung in Anlehnung an die DIN EN 858-1 einen Restgehalt an Kohlenwasserstoffen von ? 100 mg/l erreicht, bei System A-Anlagen liegt dieser Wert bei ? 5 mg/l. Die Anlagen bestehen aus den Bauprodukten Sedimentations- und Abscheideeinrichtung, einem separaten Probenahmeschacht und Zusatzeinrichtungen wie der selbsttätigen Warneinrichtung. Alle Ausführungen der ABKW-Abscheider von Mall erfüllen neben den normativen Anforderungen zusätzliche Gütebestimmungen und sind mit dem Gütezeichen RAL-GZ 693 gekennzeichnet.