Zur Verfassungswidrigkeit von geplanter Rohstoffabgabe

Verband veröffentlicht Gutachten

Duisburg (ABZ). – Kies und Sand sind als Baustoffe für die gesamte Bauwirtschaft unverzichtbar. Sie dienen als Zuschläge für Baustoffe wie Beton, Mörtel, Putz und Asphalt.

Hochwertige Quarzsande kommen als Industriemineral bei der Herstellung von Glas und glasfaserverstärkten Kunststoffen zum Einsatz. Ton dient der Erzeugung feuerfester Materialien ebenso wie technischer Porzellane und fungiert als Füllstoff in der kosmetischen Industrie. Kalk wird zur Herstellung von Eisen und Stahl zwingend gebraucht, wird darüber hinaus auch im Umweltschutz eingesetzt, bei der Reinigung und Aufbereitung von Trinkwasser oder in der chemischen Industrie bei der Herstellung von Kunststoffen und Farben, zur Herstellung von Glas, beispielsweise für Photovoltaikanlagen, für die Agrar- und Lebensmittelindustrie bis hin zu medizinischen Produkten.

Genau diese mineralischen Rohstoffe sollen ab 2024 mit einer zusätzlichen Steuer versehen werden. Unter dem Titel "Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen" beschlossen CDU und Grüne im gemeinsamen Koalitionsvertrag eine Rohstoffabgabe für Kiese und Sande. Diese soll bis spätestens zum 1. Januar 2024 umgesetzt worden sein. Noch weiter geht ein Protokoll der Plenardebatte zum Landesentwicklungsplan. Innerhalb des Protokolls ist von einer "Ausstiegsperspektive aus der Rohstoffgewinnung (Kiese und Sande)" die Rede.

Dies definiert nicht weniger als eine Ausstiegsperspektive aus dem Industriestandort NRW. Mineralische Rohstoffe sind das erste Glied der in Nordrhein-Westfalen noch intakten Wertschöpfungsketten. Die gesamte Infrastruktur hängt von einer entsprechenden Versorgung ab. Die Verfügbarkeit heimischer Rohstoffe sichert die regionale Versorgung und den Bestand der Lieferketen– eine Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung, wenn es um den Erhalt sowie die Sanierung von Verkehrswegen oder Brücken geht, aber auch bei der Schaffung neuen Wohnraums oder der Energiewende.

Dieser NRW-Sonderweg bedroht die Versorgungssicherheit des Landes sowie die der Bevölkerung existentiell. Steigende Preise müssten im Rahmen von Bauprojekten durch Bürger und Staat finanziert werden. NRW würde damit etwa den sozialen Wohnungsbau verteuern und erschweren. Dies steht im Widerspruch zu weiteren Zielsetzungen im Koalitionsvertrag wie etwa "Wohnen als soziale Daseinsvorsorge, sicher und bezahlbar für alle". NRW steht mit diesen Plänen bundesweit alleine da. Im Bund sprechen sich das Umweltministerium sowie das Bauministerium gegen die geplante Rohstoffabgabe aus.

Die Durchsetzung der geplanten Rohstoffabgabe ließ vero durch einen unabhängigen Gutachter, Professor Dr. Kyrill-A. Schwarz, Universität Würzburg, prüfen. In seinem "Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Rohstoffabgabe auf Kies und Sand" heißt es: "Zwar mag ein ressourcenschonender Umgang mit Rohstoffen von dem als Staatsziel verankerten Umweltschutzgedanken gedeckt sein und damit eine Sonderabgabe von der Zielsetzung – aber auch nur von dieser her – auch rechtfertigen können. Indes scheitert die Einführung einer Sonderabgabe aus anderen verfassungsrechtlichen Gründen; dies gilt erst recht, wenn man eine Sonderabgabe nur auf Sand und Kies beschränken würde.".

Christian Strunk, vero Präsident, führt aus: "Eine Sonderabgabe soll wohl der Finanzierung allgemeiner Zwecke im Landeshaushalt dienen. Ohne gruppennützige Verwendung bleibt diese Sonderabgabe verfassungswidrig."

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