Zusätzliche Altersversorgung

Im kommenden Jahr startet die Tarifrente Bau

WIESBADEN (ABZ). - Ab dem 1. Januar 2016 gilt der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau). Mit der damit verbundenen Einführung der Tarifrente Bau wird die seit 1957 bestehende, überwiegend umlagefinanzierte Rentenbeihilfe schrittweise ersetzt. Darauf weist Soka-Bau, Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes sowie Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, hin.

Die Bauwirtschaft begegnet mit der Umstellung auf eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung den Herausforderungen des demografischen Wandels: Rückläufigen Beschäftigungszahlen stehen immer mehr Bezieher von Rentenbeihilfe gegenüber. Gleichzeitig sorgt die Tarifrente Bau für stabile Beiträge der Arbeitgeber und sichert den Beschäftigten am Bau eine attraktive Zusatzversorgung. Die Tarifrente Bau gilt für alle Arbeitnehmer, die vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt waren und am 31. Dezember 2015 jünger als 50 Jahre sind. Arbeitnehmer in den alten Bundesländern, die bei Einführung der Tarifrente Bau bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatten, bleiben im bisherigen System der Rentenbeihilfe.

Erstmals werden auch die Beschäftigten der Bauwirtschaft in den neuen Bundesländern sowie alle Auszubildenden (West und Ost) in die überbetriebliche Altersversorgung einbezogen. Damit ist das Ziel einer zusätzlichen Altersversorgung für die gesamte Bauwirtschaft erreicht. Die Beiträge für die Tarifrente Bau werden grundsätzlich von den Arbeitgebern aufgebracht und zwar wie bisher bei den gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme, bei den Angestellten als Festbetrag.

Mit den tarifvertraglichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2016 haben die Tarifpartner der Bauwirtschaft die zusätzliche Altersversorgung zukunftssicher aufgestellt - eine modern ausgestaltete Altersversorgung, die durch tarifvertragliche Regelungen und die Abwicklung über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien auch den Arbeitnehmern in Klein- und Kleinstbetrieben zugutekommt. Damit trägt sie wesentlich dazu bei, die Attraktivität der Branche zu erhöhen und stellt zusätzlich einen wichtigen Baustein zur Fachkräftebindung und zur Nachwuchsgewinnung dar.

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