Zwei auf einen Streich

Corporate Identity und PSA

Neuss (ABZ). – Berufskleidung als Imageträger und Visitenkarte des Betriebes. Farblich passend zur Corporate Identity (CI) und vor allem mit Firmenlogo. Für viele ist dies im Job selbstverständlich. Auch Profis, die normgerechte Schutzkleidung bei ihren Einsätzen tragen müssen, gibt es entsprechende Designmöglichkeiten.

Mit Workwear in Firmenfarben mit einem Logo des Betriebes klassisch vorne auf der Jackentasche. Damit legt der Mitarbeiter einen professionellen Auftritt hin und hinterlässt beim Kunden einen Eindruck mit Wiedererkennungswert, so die DBL. Bei "normaler" Berufskleidung gibt es an vielen Stellen Platz für werbeträchtige Aufnäher. Grenzen sind allerdings vorhanden, wenn es um Komfort, Funktion und vor allem Sicherheit der Mitarbeiter geht.

So gehören Logos und Embleme weder auf Dehnfalten noch in Stretchzonen der Berufskleidung. Und kompliziert wird es dann, wenn Funktionstextilien und normgerechte PSA getragen werden. "Wer seine Softshelljacke oder seinen Wetterschutz aus GoreTex mit einer Direkteinstickung versieht, beschädigt häufig die empfindlichen Gewebe", erklärt Thomas Krause von DBL. "Das Ergebnis wären Nässe- oder Kältebrücken – und das ist unangenehm. Hier eignen sich Softembleme zum Patchen. Und zwar vom Profi angebracht."

Er weiß, wovon er spricht, schließlich wird im Mietservice auf Wunsch der Kunden die Veredelung der Berufskleidung übernommen – auch die von normierter Schutzkleidung. Hier weist der Experte darauf hin, dass nicht alle Embleme an allen Stellen möglich sind. Beispiele aus der Praxis? Nach seinen Erfahrungen lassen sich zum Beispiel bei flammhemmenden Emblemen aufgrund ihrer chemischen Struktur nicht alle Farben darstellen. Und Einschränkungen gibt es auch bei Warnschutzartikeln. "Hier gibt es Vorgaben bezüglich der maximal zulässigen Fläche, welche durch Embleme abgedeckt werden darf", erläutert Thomas Krause. "Und beim Chemikalienschutz existieren Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Positionen." Denn grundsätzlich gilt: Die normgerechte Schutzfunktion der PSA darf nicht beeinträchtigt werden.

Dennoch müssen die Betriebe auf ein stimmiges CI, Logos und Embleme nicht verzichten. "Hier zählt gute Beratung im Vorfeld", so Thomas Krause. "Denn die Einschränkungen sind notwendig, da die Aufnäher in Ausführung, Material, Größe und Position auf die Schutzfunktionen der jeweiligen PSA abgestimmt werden müssen. Genau darauf sind unsere geschulten Mitarbeiter spezialisiert. Als textiler Dienstleister mit entsprechender Erfahrung wird so auch die fachgerechte Veredelung durchgeführt – unsere Kunden sind mit uns auf der sicheren Seite."

Im Mietservice der DBL werden so individuelle Bekleidungslösungen – für Berufskleidung und normierte Schutzkleidung – aus einer Hand angeboten. Dazu gehören laut Thomas Krause auch ein breites Farbspektrum sowie stimmige Kombinationsmöglichkeiten. "In persönlichen Gesprächen klären wir Ansprüche, können so bestmöglich Workwear und PSA aufeinander abstimmen."

Als entscheidenden Faktor sieht der Experte, dass die eingesetzte Schutzkleidung im Mietservice dauerhaft der zugeschriebenen Norm entspricht – auch nach der Veredelung, nach der Reparatur und nach der Wäsche: "Sicherheit und einwandfreie Hygiene bieten die regionalen DBL Partner den Betrieben mit ihren zertifizierten Waschprozessen sowie der regelmäßigen Kontrolle aller eingesetzten Kleidungsstücke und fachgerechten Reparatur mit Originalmaterialien. Klar dokumentiert und verlässlich."

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