Auf die Schippe genommen

Eindeutig

Muss ein Polizist potent sein? Mit dieser Frage befasste sich kürzlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wenn es allgemein um Stärke und/oder Leistungsfähigkeit geht, wird fast jeder Bürger dies für wünschenswert erachten. Allerdings sind die Meinungen durchaus geteilt, wenn dabei "nur" die sexuelle Kondition des Mannes umschrieben wird. Um diese zu erhalten, hatte ein Polizist gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt. Es ging um die Erstattung von Kosten für entsprechend leistungssteigernde Medikamente. Mit diesem Thema mussten sich bisher schon einige staatliche Organe beschäftigen und kamen dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Bundesverwaltungsgericht stellte jetzt ein für allemal klar, gezahlt würden nur Leistungen, die für die Dienstfähigkeit des Polizisten notwendig und angemessen seien.Potenz steigernde Mittel gehören dazu offensichtlich nicht, was ja auch irgendwie beruhigend ist. bü

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