Voraussetzung für dena-Eintrag

Unkompliziert Energieeffizienz-Experte werden

DARMSTADT (ABZ). – Ab 1. Juni müssen Sachverständige für die KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" in der "Energieeffizienz-Expertenliste" eingetragen sein. Mit dieser unterstützt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Hausbesitzer bei der Suche nach qualifizierten Planern, die für die Förderprogramme des Bundes zugelassen sind. Die Experten sind für die Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie für die energetische Fachplanung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern in Neubau und Sanierung befähigt. Damit soll sichergestellt werden, dass sachkundige Berater die Energiewende voran bringen, denn Energieberater selbst ist keine geschützte Berufsbezeichnung.

Grundvoraussetzung für die Eintragung in die Liste für die Bundesförderprogramme ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Zusätzlich muss eine Weiterbildung absolviert sein. Wenn diese BAFA-konform ist, genügen üblicherweise weitere 16 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem dena-Fortbildungskatalog für den Listeneintrag. Diese Regelung gilt noch bis zum 30. September. Ab dem 1. Oktober gibt es erweiterte Anforderungen. Wer also bei der dena als "Energieeffizienz-Experte" geführt sein will, muss dafür entsprechende Fortbildungen nachweisen. Damit können auch bereits gelistete Architekten, Ingenieure und Handwerker jeweils eine zweijährige Verlängerung ihrer dortigen Nennung beantragen. Zudem kann ein solcher Lehrgang nach dem dena Fortbildungskatalog bei der Nachschulung von Absolventen helfen, die Fortbildungen nach dem November 2001 gemäß den BAFA-Richtlinien abschlossen und sich nun erstmalig in die Liste der dena eintragen lassen möchten.

Als Weiterbildung für den dena-Eintrag sind Fernlehrgänge zum zeitgemäßen Bauen und Sanieren geeignet, die die Ina Planungsgesellschaft mbH (ina) und die Technische Universität (TU) Darmstadt, Fachbereich Architektur, anbieten. Die Anmeldung und Teilnahme an den praxisbezogenen Qualifizierungen sind jederzeit und online möglich.

Als Auffrischung für "Energieeffizienz-Experten" wird jetzt erstmals der Fortbildungslehrgang "EnEV 2014 und BAFA-Richtlinie 2012" durchgeführt. Er zeigt in 16 UE, was Planer in diesen beiden Themenkomplexen für ihre Praxis beachten müssen.

Durch die Novellierung der EnEV ergeben sich einige zu beachtende Änderungen, auch wenn sich die maßgeblichen Anforderungen an bestehende Wohngebäude nicht und für Neubauten erst ab 2016 verschärfen. Bereits wurde 2012 die "Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort – Vor-Ort-Beratung" des BAFA überarbeitet. Der Fortbildungslehrgang "EnEV 2014 und BAFA-Richtlinie 2012" erfüllt die Anforderungen an Nachschulungen gemäß BAFA und kann somit in Kombination mit einer Fortbildung nach BAFA-Richtlinie 2009, 2008, 2006 und 2001 zur Durchführung von geförderten "Vor-Ort-Beratungen" qualifizieren.

Nähere Informationen sowie kostenfreie Demo-Versionen finden Interessierte unter: www.energieberater-ausbildung.de.

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