Kommentar

Bauen statt bremsen

von:

Robert Bachmann

Unwirksam war sie von Anfang an. Jetzt steht fest: Die vor zwei Jahren u. a. in der Hauptstadt eingeführte Mietpreisbremse ist auch verfassungswidrig, da sie Vermieter in unterschiedlichen Städten mit unterschiedlichen Mietpreisspiegeln ungleich behandle. Zu diesem Schluss kam Anfang der Woche ein Richter am Landgericht Berlin. Geradezu ironisch an diesem Urteil ist, dass es ebenfalls nur geringe Wirkkraft besitzt, da über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur das Bundesverfassungsgericht urteilen kann. Immerhin macht sich der Berliner Senat derweil für eine wirksamere Mietpreisbremse stark und hat hierfür eine Bundesratsinitiative gestartet. Begrüßenswert ist das deshalb, weil unabhängig davon, was man an diesem Werkzeug zur Eindämmung der angespannten Wohnungssituation in deutschen Ballungszentren kritisieren kann, grundsätzlich nichts dagegen spricht, das ausufernde Angebot- und Nachfragespielchen auf den Wohnungsmärkten der Großstädte mit zusätzlichen Instrumenten davor zu bewahren, in völlig irrationale Sphären vorzustoßen. Zusätzlich deshalb, da an erster Stelle bei der Lösung dieser Problematik noch immer nur eines stehen kann: Es muss gebaut werden! Leider hat das im Grunde hehre Ansinnen, allzu gierigen Hauseigentümern bei der Nachvermietung die preistechnische Daumenschraube anzuziehen, sich eher als wirksames Instrument erwiesen, Investitionen im Wohnungsbau auszubremsen. Langfristig kann jedoch nur neuer und in ausreichendem Maße sozialer Wohnraum verhindern, dass wenige, begehrte Wohnungen für den Durchschnittsbürger kaum noch zu bezahlen sind. Die Gelder sind mittlerweile da, auch die Projekte. Ganz oben auf der Agenda der künftigen Bundesregierung sollte daher nicht unbedingt die Frage stehen, welche Anpassungen an einer Mietpreisbremse vorgenommen werden können, an die sich kaum jemand hält. An erster Stelle ist und bleibt die Frage zu beantworten, wie Bauprojekte zeitnah vergeben, geplant und realisiert werden können.

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