Wohnungsbau in Berlin

„Entmachtung der Bezirke“ wird befürchtet

BERLIN (ABZ). - Nach einer Senatsvorlage, die dem rbb in einer vorläufigen Fassung vorliegt, sollen die Berliner Bezirke künftig nicht mehr zwingend für die Erstellung von Bebauungsplänen zuständig sein, wenn es um Bauprojekte ab 200 Wohneinheiten geht. In dem Gesetzesentwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung werden die Kriterien für ein "dringendes Gesamtinteresse Berlins", das von "besonderer Bedeutung für den Berliner Wohnungsmarkt" ist, deutlich gesenkt. Bislang galt diese Möglichkeit ab 500 Wohnungen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung will damit Wohnungsbauprojekte ab 200 Wohneinheiten hauptverantwortlich vorantreiben. Vorteil der Gesetzesänderung soll eine schnellere Erarbeitung von Bebauungsplänen sein. Die Bezirke werden der Änderung aller Voraussicht nach im Rat der Bürgermeister zustimmen. Andreas Otto, baupolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen, kritisiert den Entwurf als Schritt zu einer weiteren Zentralisierung: "Es handelt sich dabei um Entdemokratisierung, wenn die Bezirke nicht mehr verantwortlich sind für Bauvorhaben in ihrem Bezirk."

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