Schnelle Montage möglich

Keine großflächigen Durchbrüche notwendig

Dachbaustoffe
Schnittzeichnung (Beispiel) mit Einsatz der Wand-/Deckendurchführung als Dachdurchführung. Abb.: Schräder Abgastechnologie

Kamen (ABZ). – Zur Anschaffung eines Ofens gehört auch der Anschluss des passenden Schornsteins. Um dem gewünschten Standort des Ofens zu entsprechen, werden Schornsteine und Verbindungsleitungen häufig durch Decken und Wände aus brennbaren Baustoffen geführt. Nach der DIN V 18160-1 dürfen bei Bauteilen, mit oder aus brennbaren Baustoffen, bei Betrieb der Feuerstätten mit Nennwärmeleistung keine höheren Temperaturen als 85 °C am Baustoff auftreten. Um dies zu gewährleisten, muss der vorgeschriebene Abstand von 200mm umlaufend zu brennbaren Baustoffen aus nicht brennbarem aber formbeständigem Material erstellt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit Produkte zu verwenden, die mit einer Zulassung nachweisen, trotz verringerter Abstände die Anforderungen zu erfüllen. Größtmögliche Sicherheit bieten in diesem Zusammenhang die Wand-, Decken- und Dachdurchführungen von Schräder.

Die Verwendung eines speziellen Glasfaserdämmstoffes bewirkt eine wesentlich höhere Dämmwirkung als herkömmliche Materialien und erlaubt die direkte Berührung brennbarer Bauteile. Wand- bzw. Deckendurchbrüche können somit erheblich kleiner ausfallen, ggfs. entfällt die Erstellung eines Wechsels und somit wird Geld eingespart. Zudem bleiben für die Platzierung des Ofens wesentlich mehr Möglichkeiten.

Praktisch und schnell gestaltet sich die Montage: Die Wand wird an der gewünschten Stelle geöffnet, die Wanddurchführung entsprechend der erforderlichen Länge gekürzt, eingesetzt und fixiert. Großflächige Durchbrüche und aufwändige Putzarbeiten sind laut Hersteller nicht notwendig. Eine Frontplatte aus Thermax-SL bildet den Abschluss. Sie dient gleichzeitig als Wärme- und Strahlungsschutz. Eine umschließende Blende aus Edelstahl rundet das Gesamtbild ab.

Die Wanddurchführungen von Schräder sind in drei Dämmstärken (Variante I, Variante II, Variante III) mit jeweils unterschiedlichen Nennweiten für die Wand- sowie zur Deckendurchführung erhältlich. Werksseitig werden alle drei kürzbaren Versionen in einer Länge von 1000 mm ausgeliefert. Abhängig von der max. Anwendungstemperatur der Feuerstätte, ist die Variante I, bis max. 400°C, oder Variante II, bis max. 450°C, zugelassen. Variante III ist als Wanddurchführung für eine Massivwand mit bis zu 180mm im Wärmedämmverbundsystem (abgekürzt WDVS) zugelassen. Die Wand-/Deckendurchführungen sind u. a. auch zur Verwendung als luftdichte Abgasleitungsdurchführung bei Niedrigenergie- und Passivhäusern geeignet. Die Bauteile sind beim Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin, unter der Nummer Z-7.4-3408 bauaufsichtlich zugelassen und bieten damit zertifizierte Sicherheit.

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