Bund und Länder

Kompromiss für die Grundsteuer-Reform steht

Berlin/Dresden (dpa). – Im Ringen um die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder auf Grundzüge eines Kompromissmodells geeinigt. Man strebe ein Modell an, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Berlin nach einem Spitzentreffen mit den Finanzministern der Bundesländer. "Mit dem ( . . .) in Berlin erzielten Gesprächsergebnis sind wir einen wichtigen Schritt vorangekommen. Es konnte eine gemeinsame Grundlage für das weitere Vorgehen gefunden werden, weil wir endlich die Fixierung auf die beiden Modelle verlassen haben", erklärte Sachsens Finanzminister Matthias Haß (CDU). Man habe viele, aus sächsischer Sicht wichtige Themen in das Eckpunktepapier eingebracht, auch wenn entscheidende Fragen weiter offen blieben.

"Gegenüber dem Vorschlag des Bundesfinanzministers konnten wir wesentliche Vereinfachungen erreichen: Z. B. werden nicht mehr die tatsächlichen, sondern nur noch durchschnittlichen abgestuften Nettokaltmieten herangezogen. Damit entfallen aufwendige Steuererklärungen der Eigentümer, und das Modell wird deutlich einfacher", betonte Haß. Bei der Bewertung von Grund und Boden soll die Möglichkeit bestehen, regional zu differenzieren. "Besonderen Wert habe ich auf die Frage gelegt, dass wir bei den verschiedenen Grundstücksarten die Unterschiede zwischen Ost und West besser abfedern können. Dazu haben wir noch kein endgültiges Ergebnis, sind aber heute einen großen Schritt in die richtige Richtung weitergekommen", betonte der Minister. Die genannten Elemente würden alle dazu beitragen, dass man zu einer besseren Lösung für die ostdeutschen Länder kommen könne. "Alles in allem ist das eine gute Lösung", hatte Scholz zuvor betont. "Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund- und Boden sind die Bodenrichtwerte", heißt es in einem Eckpunktepapier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. "Die Reform wird aufkommensneutral gestaltet" – das bedeutet, das wie bisher im Jahr rd. 14 Mrd. Euro an die Kommunen fließen sollen. Regionale Mehrbelastungen sollen vermieden werden. Bis Ende des Jahres muss nach dem Urteil des Verfassungsgerichts eine Neuregelung stehen, sonst kann die Steuer, die Städten und Gemeinden 14 Mrd. Euro im Jahr bringt, nicht mehr erhoben werden. Das Gericht hatte völlig veraltete Bemessungsgrundlagen kritisiert.

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