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Bauvergabe in Zeiten von Corona?

von: Rechtsanwalt Johannes Jochem
Coronavirus Recht und Normen

Darum geht's: Deutschland fährt das öffentliche Leben herunter. Die Ruhe in der Gesellschaft soll auch die Ausbreitung des Virus verlangsamen. Zugleich soll die öffentliche Verwaltung weiter handlungsfähig bleiben und insbesondere die Einsatzkräfte und Beschäftigten im Gesundheitsbereich auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene bestmöglich ausgerüstet werden. Vor diesem Hintergrund sollen Beschaffungsmaßnahmen beschleunigt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einem Rundschreiben vom 19. März 2020 auf vergaberechtliche Möglichkeiten hingewiesen.Folgen für die Praxis: Im EU-weiten Vergabeverfahren, also im Bereich des Kartellvergaberechts des GWB oberhalb der Schwellenwerte sind insbesondere bei Lieferaufträgen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4, 17 Vergabeverordnung (VgV) denkbar. Liegt ein unvorhergesehenes Ereignis vor und bestehen äußerst dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten, so ist dieses zügigere Verfahren denkbar. Auch wenn sich das Rundschreiben vor Allem mit beweglichen Sachen, wie Desinfektionsmitteln, Schutzkleidung und zum Beispiel Home-Office-Technik beschäftigt, sind vergleichbare Überlegungen auch für Bauleistungen, etwa für Interimskliniken oder Bettenhäuser denkbar. Die Installation von Plexiglasschutz in Räumen mit notwendigem Publikumsverkehr dürfte wohl als Lieferleistung mit Montageverpflichtung und nicht als Bauleistung zu beurteilen sein.Das Rundschreiben des Bundesministeriums spricht auch davon, dass im Einzelfall von der Anfrage von mindestens drei Angeboten abgesehen werden könne und auch nur ein Angebot ausreichen könnte, um vergabekonform zu vergeben. Entsprechendes kann auch für den Unterschwellenvergabebereich nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gelten.--------------Kanzlei: RJ Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wiesbaden

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