Aktuelle Berechnungen

43 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien

Stuttgart (ABZ). – Im ersten Halbjahr 2021 haben Erneuerbare Energien rund 43 Prozent des Bruttoinlandstromverbrauchs gedeckt. Das zeigen vorläufige Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), informiert das ZSW. Einen leichten Zuwachs von rund 2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gab es demnach bei der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen, die Erzeugung aus Windenergie (an Land und auf See) hingegen ging um rund 20 Prozent zurück.

Im Vorjahreszeitraum lag der Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-stromverbrauch mit rund 50 Prozent etwas höher. Verantwortlich hierfür sei vor allem das Wetter gewesen, so der ZSW. Während im ersten Halbjahr 2020 Rekorde bei der Stromerzeugung aus Solarenergie und Windenergie an Land erreicht wurden, war in diesem Jahr insbesondere das erste Quartal ungewöhnlich windstill und arm an Sonnenstunden. Im zweiten Quartal waren die Witterungsverhältnisse günstiger: Für die Monate April bis Juni lag der Anteil der Erneuerbaren Energien bei 45 Prozent. Die Werte für das Jahr 2020 waren zudem vom deutlich niedrigeren Stromverbrauch im ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 beeinflusst.

Da die Erneuerbaren-Quote als Anteil am Stromverbrauch ausgewiesen wird, führt ein geringerer Verbrauch allein schon zu einem Anstieg des prozentualen Wertes. In diesem Jahr habe der Stromverbrauch wieder auf einem üblichen Niveau gelegen. "Um die ambitionierten Klimaziele im Klimaschutzgesetz und European Green Deal zu erreichen, müssen wir das Ausbautempo deutlich anziehen. Für das höhere CO2-Einsparziel ist ein Anteil von mindestens 70 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2030 erforderlich", sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Neben einer Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus an Land durch mehr Genehmigungen und Flächenausweisung brauchen wir auch einen echten PV-Boom mit einem Zubau von mindestens 10 Gigawatt pro Jahr. Gelingen kann das mit einem konsistenten Instrumentenmix aus finanziellen Anreizen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, mehr Flexibilität bei der Wahl der Nutzung des erzeugten PV-Stroms und eine deutliche Entbürokratisierung rund um den Bau und die Nutzung von PV-Anlagen. Zudem müssen Bund und Länder mehr Flächen für Photovoltaik-Anlagen bereitstellen, zum Beispiel durch eine PV-Pflicht für öffentliche Neubauten oder innovative Konzepte wie Agri-PV oder schwimmende Solar-Anlagen."

Professor Frithjof Staiß, geschäftsführender Vorstand des ZSW, fügt hinzu: "Der Beschluss des neuen Klimaschutzgesetzes ist von großer Bedeutung, aber auch von großer Tragweite. Die Weichen müssen zeitnah gestellt werden. Dies ist umso dringlicher, weil aus Sicht von Planungsprozessen und Investitionsentscheidungen 2030 schon morgen und 2045 praktisch übermorgen ist. Für die Erneuerbaren Energien erscheinen die Beschlüsse viel zu vage." Unbeantwortet bleibe die Frage, durch welche Maßnahmen sichergestellt werden solle, wie der Photovoltaik-Zubau gegenüber 2020 verdoppelt und der Zubau bei der Windenergie an Land sogar verdreifacht werden solle. Und dies nicht am Ende der Dekade, sondern bereits ab dem kommenden Jahr über die ganze Dekade hinweg. "Schon allein aufgrund der Flächenverfügbarkeit und der langen Vorlaufzeiten bei größeren Projekten muss schnell gehandelt werden. Zudem ist klar, dass eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nicht konfliktfrei bleiben wird. Auch hier muss die Bundesregierung sehr viel mehr anbieten, als mit dem Sofortprogramm 2022 beschlossen wurde", sagt Staiß.

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