Solardachpflicht

Stuttgart (dpa). – Die Solarpflicht für Häuslebauer in Baden-Württemberg soll nun doch schon vom 1. Mai kommenden Jahres an gelten. Das sieht der Entwurf für das neue Klimaschutzgesetz vor, den die Spitzen der grün-schwarzen Koalition jüngst vorstellten. Beide Fraktionen hatten der Novelle zuvor einstimmig zugestimmt, die nun im Landtag diskutiert werden soll. Zunächst war der 1. Juli angepeilt worden. Zudem müssen Hausbesitzer vom 1. Januar 2023 an bei einer grundlegenden Dachsanierung ebenfalls eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden gilt die Solarpflicht vom 1. Januar 2022 an, heißt es in dem Entwurf. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes ist das erste große Projekt der Regierung in der neuen Legislaturperiode. Das Land solle bis 2040 so schnell wie möglich klimaneutral werden – bisher war 2050 das Ziel.

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