3G-Regeln seien für Baufirmen schwer umsetzbar

BVMB spricht sich für allgemeine Impfpflicht aus

Bonn (ABZ) – Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) bekannte sich jüngst aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht. "Es geht uns ganz gewiss nicht darum, die persönlichen Freiheiten der Menschen einzuschränken", betont BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka, "aber wir merken immer mehr, dass die aktuellen 3G- und 2G-Regelungen für unsere Mitgliedsbetriebe kaum mehr zu bewältigende Probleme bei der Umsetzung bringen." Diese seien nur in den Griff zu bekommen, wenn alle Beschäftigten geimpft seien. "3G am Arbeitsplatz klingt auf den ersten Blick prima, ist aber gerade für Bauunternehmen im Gegensatz zur stationären Industrie sowie mit Blick auf den Einsatz von Nachunternehmern ein bürokratisches Monster", klagt Michael Gilka. Unter den Mitgliedsbetrieben der BVMB seien Firmen, die bis zu 1000 oder mehr Mitarbeiter hätten. Gehe man davon aus, dass rund ein Fünftel gemäß der allgemeinen Quote in Deutschland davon ungeimpft sei, könne es sein, dass die Firma in der Früh, bevor die Kolonnen auf die Baustelle fahren oder spätestens auf der Baustelle unter Umständen hunderte Mitarbeiter prüfen müsse, ob sie einen negativen Testnachweis haben. "Das behindert dir jeden Baustellenablauf komplett und ist gerade für Baufirmen kaum umsetzbar", berichtet der Verbandsvertreter aus Erfahrungen der Mitgliedsfirmen.

Ein weiteres Problem haben die Baufirmen laut Gilka bei Auswärtsbaustellen: "Wegen der 2G-Regel in Hotels ist es kaum noch möglich, für Ungeimpfte Unterkünfte zu finden. Man kann dann allerdings diese Mitarbeiter nicht einfach nach Hause schicken." Vorher müsse der Arbeitgeber alles versuchen, doch noch eine geeignete Bleibe zu finden – oder die Ungeimpften beispielsweise auf einer heimatnahen Baustelle einzusetzen.

"Das ist zum einen organisatorisch kaum machbar und wäre zum anderen für die Geimpften eine Benachteiligung, weil sie dann alleine die weiter entfernten Baustellen mit nötigen Übernachtungen stemmen müssten", so Gilka weiter. Würde dann ein Betrieb einen Mitarbeiter unbezahlt nach Hause schicken, "würde das mit Sicherheit vor dem Arbeitsgericht enden", konstatiert der Hauptgeschäftsführer.

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