Solarpflicht für bestehende Gebäude in Baden-Württemberg ab Januar 2023

Gesetz greift bei allen Dachsanierungen

Stuttgart (ABZ). – In rund einem halben Jahr weitet das Land Baden-Württemberg die Solarpflicht auf bestehende Gebäude aus. Ab 1. Januar 2023 müssen bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung mit einer Photovoltaikanlage versehen werden.

Damit tritt nach der Anforderung für neue Nichtwohngebäude, Parkplätze und Wohngebäude die letzte Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Wer ab 2023 sein Dach saniert, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Zur Erfüllung des Gesetzes kann auch eine solarthermische Anlage errichtet werden. Im Südwesten gibt es pro Jahr rund 50.000 grundlegende Dachsanierungen. Die Zahl neuer Solaranlagen werde daher vermutlich deutlich zunehmen.

Mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach könnten Hauseigentümer günstigen Solarstrom erzeugen. Das mache sie unabhängiger vom Stromversorger, reduziere die Stromrechnung und trage zu einem grüneren Strommix bei. Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Diese Regel gilt seit Januar bereits für neue Büro- und Verwaltungsgebäude und Dächer von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen.

Im Mai trat die Pflicht auch für neue Wohngebäude in Kraft. Zwar muss gemäß der neuen Pflicht nur gut die Hälfte des Dachs mit Photovoltaikmodulen belegt werden, doch auch eine größere Solaranlage kann sinnvoll sein: gerade für all diejenigen, die bereits eine Wärmepumpe betreiben und E-Autos nutzen oder entsprechende Anschaffungen planen. Zudem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Darüber hinaus ist mehr Solarstrom vom eigenen Dach gut für das Klima und trägt zum dringend benötigten, höheren Ökostromanteil bei.

Eine grundlegende Dachsanierung liegt dann vor, wenn die Eindeckung eines Daches mit Dachziegeln oder die Abdichtung eines Flachdaches vollständig erneuert wird. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden wie zum Beispiel Sturmschäden oder kleinflächige Reparaturen.

Das Potenzial der Solarpflicht ist hoch. Jährlich gibt es im Südwesten laut Umweltministerium rund 11.000 Wohnungsneubauten, bei denen die Solarpflicht zum Tragen kommt. Pro Jahr werden zudem rund 3500 neue Nichtwohngebäude errichtet – bei im Schnitt deutlich größeren Dachflächen. Die Zahlen bei Dachsanierungen sind noch höher. Jährlich werden knapp 40.000 grundlegende Dachsanierungen von Wohngebäuden vorgenommen und rund 10.000 von Nichtwohngebäuden. Zum Vergleich: 2021 wurden insgesamt knapp 40.000 Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg errichtet, die meisten auf Dächern. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Solaranlagen im Südwesten deutlich erhöhen wird, da auch viele Dächer ohne vorherige Dachsanierung zur Eigenstromnutzung belegt werden.

Die Pflicht greift, wenn eine zur Solarnutzung geeignete Dach- oder Stellplatzfläche vorhanden ist. Dies sei bei den meisten Häusern der Fall.

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