Hautkrebs durch UV-Strahlung im Gerüstbau

BG BAU führt Sonderberatung durch

Berlin (ABZ). –Mit einer Sonder-Beratungsaktion unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Versicherte und Unternehmen beim Thema Schutz vor ultravioletter (UV) Strahlung. Von den Folgen der UV-Strahlung wie weißer Hautkrebs sind auch Gerüstbauer betroffen, die bei der Arbeit der Sonne ausgesetzt sind.
BG Bau
Bei der Beratung bekommen Betroffene das UV-Schutzpaket der BG BAU. Foto: Felix Löchner/BG BAU

Bundesweit werden in Betrieben Praxislösungen für den UV-Schutz von Helmtragenden präsentiert. Weiterhin sind Beraterinnen und Berater in hunderten Betrieben vor Ort, um Versicherte zur Berufskrankheit weißer Hautkrebs darüber zu informieren, wie den Gefährdungen durch UV-Strahlung begegnet werden kann. Zugleich werden konkrete Schutzartikel an Betroffene verteilt und Unternehmen über die Fördermöglichkeiten durch die BG BAU informiert.

"Der weiße Hautkrebs war im Jahr 2021 mit rund 2600 Verdachtsmeldungen eine der häufigsten angezeigten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Hauptursache für die Entstehung von weißem Hautkrebs sind die UV-Strahlen der Sonne. "Schutzmaßnahmen gegen intensive Sonneneinstrahlung helfen, Hautschäden vorzubeugen. Dazu gehören technische, organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen – gemäß dem so genannten TOP-Prinzip", ergänzt Arenz: "Insbesondere Menschen, die im Freien arbeiten und bereits eine UV-bedingte Hautschädigung haben, sollten vorsichtig sein. Mit unserer Sonderberatung möchten wir dafür sensibilisieren und ein erneutes Auftreten oder eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindern."

Die BG BAU führt Beratungen auf Baustellen und in Unternehmen zum Schutz vor UV-Strahlung durch. Derzeit sind die Aufsichtspersonen und Präventionsberaterinnen und -berater sowie weitere Fachleute der BG BAU und ihrer Tochtergesellschaften Arbeitsmedizinischer Dienst AMD sowie der Beratungsfirmen BfGA Berlin und München bundesweit im Einsatz. Besonders ist in diesem Jahr, dass diese eine zusätzliche Praxislösung für Helmträger präsentieren, die den Nacken vor UV-Strahlung schützt. Denn: Ein Helm allein reicht für den UV-Schutz am Kopf nicht! Weiterhin suchen die Präventionsberater der BG BAU in persönlichen Sonderberatungen etwa 480 Versicherte mit der anerkannten Berufskrankheit weißer Hautkrebs auf, die noch in ihrem Beruf tätig sind. Dabei erhalten die Betroffenen auch Produkte für den persönlichen UV-Schutz.

Gleichzeitig profitieren die Unternehmen in diesem Jahr von den erweiterten Fördermöglichkeiten für Verschattungsschutz im Rahmen des technischen Arbeitsschutzes. Und auch beim individuellen Sonnen- und Hitzeschutz für ihre Beschäftigten können durch die Arbeitsschutzprämien der BG BAU Anschaffungskosten gespart werden. In beiden Bereichen beträgt die Förderung durch die BG BAU bis zu 50 %. Bewährt haben sich zudem die "UV-Schutz-Pakete", die Unternehmen kostenfrei bei der BG BAU ordern können. Neben der UV-Check-Karte befinden sich eine UV-Schutzcreme, eine UV-Sonnenbrille sowie Informationen rund um das Thema UV-Schutz im Paket. Solange der Vorrat reicht, kann wieder online bestellt werden.

Ein Beispiel für die diesjährigen UV-Sonderberatungen ist die Carl Zauber Tiefbau GmbH in Berlin-Schönefeld. Dort hat Präventionsberaterin Franziska Albrecht von der BG BAU beim Vor-Ort-Termin in der Firma den 53-jährigen Platzmeister Dirk S. aufgeklärt. Er hat Hautkrebs als anerkannte Berufskrankheit und arbeitet nach seiner Behandlung weiter in der Firma. Bei dem Gespräch übergab ihm Präventionsberaterin Albrecht auch Schutzmaterial, darunter das UV-Schutzpaket der BG BAU. Bei der Sonderberatung war auch der Oberbauleiter der Traditionsfirma anwesend, den Frau Albrecht über die erweiterten Fördermöglichkeiten der BG BAU für UV-Schutz in Unternehmen informierte.

Hintergrund TOP-Prinzip

Technische Maßnahmen (T) sind zum Beispiel Wetterschutzzelte, die den Beschäftigten genügend Schatten für ihre Arbeit spenden. Sind diese nicht einsetzbar, können organisatorische Maßnahmen (O) dafür sorgen, die Beschäftigten zu schützen.

Dazu zählt zum Beispiel das Arbeiten in den Tagesrandzeiten vor 11 Uhr und nach 16 Uhr, im Schatten oder in den Innenräumen, um den Spitzenwerten der UV-Strahlung zu entgehen. Ist beides nicht möglich, sind zum persönlichen Schutz vor UV-Strahlung (P) beim Arbeiten im Freien Kleidung mit langen Ärmeln und Beinen, Kopfbedeckung und Nackenschutz und Stirnblende, UV-Schutzbrille und Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor mindestens 30 (besser 50) erforderlich.

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