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Standsicherheit bei Abbrucharbeiten steigern

Von ABZ

Düsseldorf (ABZ). – Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 9 beschreibt vorbereitende und planerische Maßnahmen zur Standsicherheit bei Abbrucharbeiten. Beim Rück- oder Umbauen von Gebäuden und technischen Anlagen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, wenn Gebäudeteile plötzlich unkontrolliert einstürzen.

Vor Beginn der Abbrucharbeiten muss daher die Statik des Gebäudes geprüft werden. Am Bau arbeitende Menschen, benachbarte Gebäude und Bauwerksteile, die erhalten werden sollen, dürfen nicht geschädigt werden.

Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 9: "Abbruch baulicher und technischer Anlagen – Abbruchstatik" behandelt die erforderlichen vorbereitenden und planerischen Maßnahmen zur Standsicherheit.

Sie legt grundlegende Anforderungen an bautechnische Nachweise sowie Regeln für den Abbruch baulicher und technischer Anlagen fest.

Die VDI 6210 Blatt 9 beschreibt, was bei der Abbruchs- und Tragwerksplanung zu beachten ist.

Herausgeber der Richtlinie VDI 6210 Blatt 9 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im Oktober 2021 erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2020. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

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