Bau-Sozialkasse neu geregelt

Berlin (dpa). – Für das sogenannte Sozialkassenverfahren im Baugewerbe hat der Bundestag eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen. Der nahezu einstimmige Parlamentsbeschluss soll sicherstellen, dass die bisherigen Regelungen allgemeinverbindlich für die gesamte Baubranche gelten. Die Bau-Sozialkasse gewährleistet u. a. die Urlaubsansprüche von Hunderttausenden Arbeitnehmern sowie Beihilfen für mehr als 370.000 Rentner. Bislang war die Allgemeingültigkeit dieses Verfahrens über das Tarifvertragsgesetz geregelt. Im vergangenen Jahr hatten sich jedoch mehrere Arbeitgeber vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich gegen ihre Pflichtbeiträge zur Bau-Sozialkasse gewehrt. Um deren Fortbestand zu sichern, hat der Bundestag deshalb ein neues Gesetz geschaffen. Dieses erklärt die entsprechenden Tarifverträge ausdrücklich für allgemeinverbindlich.

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