Bundesrat entscheidet

Nächste Runde im langen Streit um die Pkw-Maut

BERLIN (dpa). - Im Bundesrat entscheidet sich in dieser Woche, ob die umstrittene Pkw-Maut noch einmal nachverhandelt werden muss. Die Länder können das Wunschprojekt von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zwar nicht mehr verhindern, wohl aber verzögern, indem sie es in den Vermittlungsausschuss verweisen. Und die zuständigen Fachausschüsse empfehlen diesen Schritt – sie wollen so nachträglich noch Ausnahmen für Autobahnabschnitte in Grenznähe durchsetzen. Das letzte Wort hat nun das Plenum an diesem Freitag (8. Mai). Vor allem die rot-grün regierten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz laufen Sturm gegen die Maut, die unterm Strich nur ausländische Fahrer belastet. Sie befürchten wirtschaftliche Einbußen in den Grenzregionen. In den Verhandlungen mit der Union hatte sich die SPD deshalb dafür starkgemacht, einzelne Autobahnabschnitte bis zu 30km ins Bundesgebiet hinein von der Mautpflicht für Wagen aus dem Ausland ausnehmen zu können – vergeblich. Im Bundestag hatte die SPD dem Gesetzespaket nach anderen Änderungen Ende März aber schließlich zugestimmt. Stellt sich nun der rot-grün dominierte Bundesrat gegen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Maut könnte das in der Union also durchaus als Affront gewertet werden. Abgestimmt wird über zwei Gesetze.

Die für 2016 geplante Einführung der sogenannten Infrastrukturabgabe zieht nämlich auch Änderungen bei der Kfz-Steuer nach sich. Denn inländische Autobesitzer müssen für das Fahren auf Bundesstraßen und Autobahnen zwar eine Jahresmaut zahlen, sollen das Geld über eine verringerte Steuerlast aber voll zurückbekommen. Ausländer zahlen nur auf Autobahnen, entweder fürs ganze Jahr oder zeitlich befristet. Die Kosten sind nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos gestaffelt.

Der Vermittlungsausschuss wurde in dieser Legislaturperiode überhaupt erst ein einziges Mal angerufen. Er hat die Aufgabe, bei unterschiedlichen Vorstellungen in Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden. Über einen Einigungsvorschlag müsste dann noch einmal in beiden Häusern abgestimmt werden. Zustimmungspflichtig sind die Maut-Gesetze den Regierungsplänen zufolge aber nicht.

Für einen Start der Maut sind noch größere Vorbereitungen nötig, etwa die Ausschreibung für einen künftigen privaten Betreiber. Nach Abzug der Kosten erwartet das Ministerium jährlich 500 Mio. Euro Einnahmen für Verkehrsinvestitionen. An dieser Summe und der Zulässigkeit der Maut nach EU-Recht gibt es aber weiter Zweifel.

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