Deutsche Bauchemie erörtert Verordnung

Ein Neustart für den Binnenmarkt

Frankfurt (ABZ). – Die neue Bauproduktenverordnung wurde kürzlich vom Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit angenommen. Die Annahme durch den Rat wird nun zeitnah erwartet, wie der Deutsche Bauchemie e. V. betont. Die Veröffentlichung der neuen Verordnung im EU-Amtsblatt erfolge voraussichtlich im Herbst. Danach tritt sie in Kraft.
Deutsche Bauchemie Messen und Veranstaltungen
MdEP Christian Doleschal. Foto: Martin Lahousse

So endet vorerst eine jahrelange Diskussion über die Umsetzungsschwierigkeiten des bisherigen Rechtsrahmens. Der Gesetzgebungsprozess wurde von der Deutschen Bauchemie laut eigener Aussage eng begleitet. Martin Ludescher, Geschäftsführer für Government Affairs: "Die zentralen Akteure im Gesetzgebungsverfahren waren sichtlich bemüht den stotternden Antrieb des Binnenmarktes für Bauprodukte, nämlich die harmonisierte Normung mit der neuen Bauproduktenverordnung wieder zum Laufen zu bringen. Es besteht nun die begründete Hoffnung, dass es hier mit einem klar geregelten Prozess und eindeutigen Verantwortlichkeiten einen neuen Schub gibt. So sollte die harmonisierte Zone – und damit der Kern des Binnenmarktes für Bauprodukte – schnell ausstaffiert werden. Ein funktionierender Binnenmarkt ist im Interesse aller am Bau Beteiligten. Das heutige Abstimmungsergebnis ist auch ein großer Erfolg für den Berichterstatter, MdEP Christian Doleschal und sein Team."

Gleichzeitig hat die politische Agenda des Green Deals erwartungsgemäß Abdrücke im Rechtstext der neuen Bauproduktenverordnung hinterlassen, so der Verband: Die Deklaration von festgelegten Umweltindikatoren werde schrittweise verpflichtend. Die Deutsche Bauchemie hat eigenen Angaben zufolge mit den Muster-Umweltproduktdeklarationen (EPDs) des Verbandes diese Entwicklung bereits antizipiert. Nun kann und muss auf diesem Fundament aufgebaut werden. Weiterhin gehören produkt-inhärente Anforderungen sowie die konkrete Umsetzung des digitalen Produktpasses zu den Neuerungen.

Die Deutsche Bauchemie unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen laut eigener Aussage bei der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens. Am Anfang werden die Mitglieder mit einem Leitfaden und zielgerichteten Webinaren über die Neuerungen informiert. Danach gilt es sicherzustellen, dass die Muster-EPDs des Verbandes auch unter der neuen Bauproduktenverordnung akzeptiert und von den Unternehmen in Bezug genommen werden können.

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