Gericht: Klage ist unzulässig
Schleswig (dpa). – Das Verwaltungsgericht Schleswig hält die Klage gegen die Ende 2015 eingeführte Mietpreisbremse für unzulässig. Nach entsprechenden Worten des Vorsitzenden Richters Holger Bruhn zog der Eigentümerverband Haus und Grund seine Klage zurück. Der Verband hatte am Beispiel einer ihm gehörenden Kieler Wohnung gegen das Land Schleswig-Holstein prozessieren wollen, da er als Vermieter "keine andere Rechtsschutzmöglichkeit habe".
ABZ-Stellenmarkt
Relevante Stellenangebote
Projektleitung (m/w/d) , Heilbronn
ansehen
Bauleiter und Oberbauleiter/in im Straßen- und..., Leipzig, Halle
ansehen
Gerüstbauer mit Fahrerlaubnis C/CE, Sarstedt Heisede
ansehen