Mehrkosten von S 21

Bahn will Beteiligung bis 11,8 Milliarden Euro

Stuttgart (dpa). – Im Prozess um die Verteilung der Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 hat die Bahn ihre Klageanträge konkretisiert. Die Bahn will mit ihrer Klage erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Bahn derzeit auf 9,15 Milliarden Euro, zuzüglich eines Puffers in Höhe von 640 Millionen Euro.

Nun sollen sich die Projektpartner an möglichen Kosten bis zu einer Höhe von rund 11,8 Milliarden Euro beteiligen – und zwar nach einem bestimmten Verteilmechanismus, der im Finanzierungsvertrag des Bahnprojekt für die Verteilung damals abgesicherter Mehrkosten vereinbart worden war.

"Die Summe basiert nicht auf irgendeiner Kostenkalkulation, sondern ist aus dem System der Kostenverteilung hergeleitet", stellte der Prozessbevollmächtigte der Bahn, Ulrich Quack klar. Knackpunkt des Verfahrens ist die Auslegung der sogenannten Sprechklausel im Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009. In dem Vertrag ist die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Wer die Mehrkosten von inzwischen mindestens 4 Milliarden Euro trägt, ist derzeit unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde im Finanzierungsvertrag die Sprechklausel verankert. Darin heißt es: "Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und das Land Gespräche auf."

Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, ist zwischen den Projektpartnern sehr umstritten. Die Bahn geht von einer "gemeinsamen Finanzierungsverantwortung" aus und will erreichen, dass sich die anderen Projektpartner nach dem gleichen Verteilungsschlüssel wie im Finanzierungsvertrag auch an den Mehrkosten beteiligen. Bei Vertragsabschluss sei die Entscheidung, wer Mehrkosten trage, vertagt worden, sagte Quack. Diese Ergänzung müsse jetzt vorgenommen werden. "Ich sehe es nach wie vor so, dass die Bahn genauso wenig verpflichtet ist, die Mehrkosten zu tragen", sagte Quack.

Die Projektpartner sehen das völlig anders und pochen darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien. Die Sprechklausel verpflichte lediglich zu Gesprächen, sagte der Prozessbevollmächtigte des Landes Baden-Württemberg, Henning Berger. Winfried Porsch, Prozessbevollmächtigter der Stadt Stuttgart, verwies darauf, dass die Bahn zudem Bauherrin des Projektes sei. "Die Bahn leugnet Gegebenheiten, die klar sind", sagte er.

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