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Abschluss vor Beginn der Ausbildung

Von ABZ
Abschluss vor Beginn der Ausbildung
Grafik/Text: imu-Infografik

Wenn sich ein Unternehmen für einen neuen Auszubildenden entschieden hat, muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Der privatrechtliche Vertrag muss schriftlich niedergelegt werden und zwar vor Beginn der Ausbildung. Dabei gilt es, die vom Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) vorgeschriebenen Standards zu beachten. Nach Unterschrift muss der Ausbilder dem Auszubildenden und gegebenenfalls dessen gesetzlichem Vertreter unverzüglich ein Exemplar aushändigen (Quellen: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), Statistisches Bundesamt (Destatis)).

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