Berlin (ABZ). – Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Damit ist erstmals eine bundesweite Pflicht zur Erstellung von Wärmeplänen geschaffen worden, informiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Die Verpflichtung nach dem Wärmeplanungsgesetz richtet sich demnach an die Länder, die ihrerseits planungsverantwortliche Stellen bestimmen können.
Die Bundesregierung unterstütze die Länder bei der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen finanziell, heißt es. Zu diesem Zweck sollen die Länder, zeitlich befristet von 2024 bis 2028, vom Bund Umsatzsteueranteile in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro erhalten. Der Bund wolle damit bei den finanziellen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung unterstützen. Dafür habe das Bundeskabinett jüngst den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes beschlossen.