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Flüssigboden als zusätzliche Alternative

Die RAL-Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. und das InformationsZentrum Beton hielten in Hamburg eine Fachtagung über innovativen Flüssigboden im Tiefbau ab.

Von ABZ
Im Tiefbau
Flüssigboden im Praxistest: Die Teilnehmer besuchten die Moorburger Elbdeich-Baustelle der Firma Depenbrock bei Hamburg. | Foto: RAL GG Flüssigboden

Hamburg (ABZ). – Die RAL-Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. Leipzig hat gemeinsam mit dem InformationsZentrum Beton Düsseldorf eine Fachtagung zum Thema "Innovativer und nachhaltiger Leitungsbau mit ZSFV/Flüssigboden" in Hamburg durchgeführt.

Zu den Mitveranstaltern gehörten Experten der HafenCity Universität Hamburg, des AGFW (Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.) und der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg.

75 Fachleute aus mehreren Bundesländern nahmen an der Veranstaltung teil, die sowohl praktische als auch theoretische Aspekte des Flüssigbodens beleuchtete. Zu Beginn besichtigten die Teilnehmer die Moorburger Elbdeich-Baustelle der Firma Depenbrock bei Hamburg, wo sie die Herstellung und den Einbau von Flüssigboden in der Praxis erleben konnten. Flüssigboden nach RAL-GZ 507 ist ein zeitweise fließfähiger, selbstverdichtender Verfüllbaustoff, der aus Bodenaushub hergestellt wird. Nach der Rückverfestigung erreicht er laut Gütegemeinschaft definierte Eigenschaften, die dem Umgebungsboden angepasst werden können. Das Material bleibt dabei leicht löslich und bildet keine starren Strukturen aus.

Die Einsatzmöglichkeiten sollen vielfältig sein: Neben dem Kanal- und Rohrleitungsbau kann Flüssigboden auch bei Bodenstabilisierungen, im Grundwasser, zur Immobilisierung von Kontaminationen, zum Gebäudeschutz vor Vibrationen, im Tunnelbau sowie bei erdverlegten Elektro- und Energietrassen eingesetzt werden. Auch im Deich-, Hafen- und Wasserbau findet das Material Anwendung.

Ein wesentlicher Vorteil des Flüssigbodens nach RAL-GZ 507 ist laut Gütegemeinschaft die Einhaltung der Abfallhierarchie gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Zudem erfüllt er die Anforderungen der seit August 2023 gültigen Mantel- und Ersatzbaustoffverordnung. Die Flüssigbodengemische sind nach AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) nicht wassergefährdend und können daher auch in Wasserschutzgebieten eingesetzt werden. Bei der Verwendung von Flüssigboden können laut Angaben der Gütegemeinschaft je nach Anwendung bis zu 80 % CO2 gegenüber vergleichbaren Verfüllverfahren eingespart werden, was einen Beitrag zum Klimaschutz darstelle.

Im theoretischen Teil der Veranstaltung wurden Vor- und Nachteile von ZSFV sowie Praxisbeispiele vorgestellt. Achim Bothmann von der Avacon Netz GmbH und Eike Sophie Winkler von der Flüssigboden Schleswig-Holstein GmbH berichteten von ihren Erfahrungen. Michael Belz von der Belzbau GmbH & Co. KG aus Bonn, der seit Jahren Flüssigboden nach RAL-Gütezeichen 507 herstellt und verbaut, teilte ebenfalls seine Expertise.

Tommy Gambke von der RAL-Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. referierte über Gütesicherung und Qualität. Michael Ried von der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg präsentierte Langzeitstudien mit Flüssigboden aus einem Fernwärme-Forschungsprojekt mit dem AGFW.

Die RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. bietet eigenen Aussagen zufolge ein- und zweitägige Seminare zur Vermittlung des Fachwissens für Herstellung und Einbau sowie zur Technologiesteuerung nach RAL GZ 507 an. Diese Schulungen werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz durchgeführt und führen zu entsprechenden Zertifikaten. Die nächste Fachtagung an der HCU Hamburg soll 2027 stattfinden.

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