Aalen (ABZ). – Ladungen müssen beim Transport so gesichert sein, "dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können"; hierbei sind "die anerkannten Regeln der Technik zu beachten".
Diese grundlegende, in § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinterlegte Vorschrift gilt ohne jede Einschränkung auch für den Schwerlasttransport von Erdbaumaschinen.
In der Praxis allerdings wird den anerkannten Regeln der Technik, wie sie für den Straßentransport solcher Maschinen in der Technischen Richtlinie VDI 2700 und der europäischen Norm DIN EN 12195-1 fixiert sind, nur selten genügend Aufmerksamkeit zuteil, erklärt die Firma RUD Ketten Rieger & Dietz GmbH u. Co. KG.
Insbesondere das Thema Zurrpunkte werde oft vernachlässigt, was sich in einer Vielzahl minderwertiger, normwidriger Lösungen auf Basis überholter Parametrisierungen spiegle. Die Folge seien Sicherheitsdefizite, für die im Schadensfall nicht nur die Hersteller, sondern auch Spediteure, Verlader und Fahrer hafteten.
Plädoyer der Unternehmen
Vor diesem Hintergrund haben sich die Fahrzeughersteller Goldhofer AG und Kässbohrer Geländefahrzeug AG, der Anschlag- und Zurrmittelspezialist RUD Ketten und das Bauunternehmen Max Wild GmbH entschieden, einen Kontrapunkt zur Vernachlässigung der Zurrpunktthematik zu setzen. Sie fordern Zurrpunktlösungen, die allen technischen Normen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sodass alle Beteiligten sachlich wie rechtlich zu jeder Zeit auf der sicheren Seite sind.
Unterstrichen wird das Engagement für gesetzeskonforme Ladungssicherung durch ein Gemeinschaftsprojekt, das erstmals auf der bauma 2025 vorgestellt wurde. Als "Süddeutsche Allianz" zeigte das Unternehmensquartett am Goldhofer-Stand die auf Basis von RUD-Zurrpunkten realisierte Transportsicherung eines PowerBully 12D von Kässbohrer auf einem TRAILSTAR Tieflader von Goldhofer – eine Konfiguration, die RUD zufolge als vorbildlich für den Transport von Erdbaumaschinen gelten kann.
Die Max Wild GmbH setze sie schon heute bei ihren Bauprojekten ein.
Eine Musterlösung
Auf der bauma wurden RUD Zurrpunkte vom Typ LPW Lashing-Point-Welding (am PowerBully 12D) bzw. Optilash-Fix (am TRAILSTAR Tieflader) verwendet. Die Zurrpunkte seien schon in der Entwicklungsphase sorgfältig und unter Berücksichtigung aller Worst-Case-Szenarien berechnet und auf alle relevanten Fahrzeugparameter abgestimmt worden, sagt RUD.
.Sie erfüllen sowohl die Anforderungen von StVO, VDI 2700 und DIN EN 12195-1 als auch die Anforderungen der internationalen Standardisierungen ISO 15818:2017 und DIN EN 12640:2020-05 zu Platzierung, Material, Mindestzurrkraft Qualitätsprüfung und Kennzeichnung von Zurrpunkten. Die "Süddeutschen Allianz" will sich auch künftig für mehr Sicherheit beim Transport von Erdbaumaschinen einsetzen. Weitere Aktivitäten sind geplant.