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Verbändeallianz fordert praxistaugliche Regeln für Sekundärbaustoffe

Die Verbändeallianz fordert praxistauglichere Regelungen in Recht, Verfahren und Umweltanforderungen für den Einsatz im Hoch- und Tiefbau.

Von ABZ

Berlin (ABZ) | Die Verbändeallianz – Kreislaufwirtschaft durch Sekundärbaustoffe – fordert praxistauglichere Rahmenbedingungen für den Einsatz mineralischer Sekundärbaustoffe im Hoch- und Tiefbau. Beim Pressegespräch »Kreislaufwirtschaft am Bau – oder Baustelle Kreislaufwirtschaft?« stellte sie vier Handlungsfelder vor: die Weiterentwicklung der Ersatzbaustoffverordnung, kreislaufwirtschaftsgerechte öffentliche Ausschreibungen, klare Regelungen zum Rechtsstatus sowie sachgerechte Umweltanforderungen für Sekundärbaustoffe in Zement und Beton.

Nach Angaben der Verbändeallianz wird bereits rund ein Sechstel des Bedarfs an mineralischen Baustoffen durch Sekundärbaustoffe gedeckt. Rechtliche, vergaberechtliche und technische Hemmnisse erschwerten jedoch weiterhin deren Einsatz.

Seit August 2023 besteht mit der Ersatzbaustoffverordnung ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für mineralische Ersatzbaustoffe im Straßen- und Tiefbau. Die Verbändeallianz fordert unter anderem erweiterte Einsatzmöglichkeiten, praxistauglichere Prüf- und Analyseverfahren, vereinfachte Dokumentationspflichten und weitere Schritte zur Digitalisierung.

Maximilian Meyer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung (BMKE), sagt: »Die Ersatzbaustoffverordnung ist der richtige bundeseinheitliche Rahmen. Jetzt muss sie so weiterentwickelt werden, dass gütegesicherte mineralische Ersatzbaustoffe tatsächlich einfacher und praxistauglicher eingesetzt werden können.«

Bund, Länder und Kommunen sollten nach Auffassung der Allianz geeignete Sekundärbaustoffe bei öffentlichen Ausschreibungen verbindlich berücksichtigen. Abweichungen sollten begründet und die Regelungen möglichst vereinheitlicht werden.

Zudem fordert die Allianz bundesweit verlässliche Kriterien für den Rechtsstatus mineralischer Sekundärbaustoffe. Dabei müsse zwischen der Nebenprodukteigenschaft nach § 4 KrWG und dem Ende der Abfalleigenschaft nach § 5 KrWG unterschieden werden.

Marc Waltemathe, Geschäftsführer der Peute Baustoff GmbH und Vorstandsvorsitzender der Gütegemeinschaft Metallhüttenschlacken e. V., sagt: »Technisch geeignete und umweltverträgliche Materialien brauchen einen verlässlichen Rechtsstatus. Einheitliche Kriterien schaffen Marktzugang, Investitionssicherheit und zusätzliche Stoffkreisläufe.«

Für den Einsatz in Zement und Beton schlägt die Verbändeallianz vor, das tatsächliche Emissions- und Elutionsverhalten des fertigen Bauprodukts stärker zu berücksichtigen. Pauschale Feststoffgrenzwerte könnten nach ihrer Auffassung technisch geeignete Materialien von Anwendungen ausschließen.

Dr. Thomas Merkel, beim FEhS – Institut für Baustoff-Forschung zuständig für Verkehrsbau und Umwelt, sagt: „Wir wollen keine Absenkung des Umwelt- und Gewässerschutzes, sondern eine sachgerechtere Bewertung. Entscheidend muss sein, was aus dem fertigen Bauprodukt tatsächlich freigesetzt wird.«

Die Vorschläge sollen laut Verbändeallianz bestehende Stoffkreisläufe sichern und zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für Sekundärbaustoffe erschließen. Die Organisation will sie nun in den weiteren Dialog mit Bundestagsfraktionen, Ministerien und Behörden einbringen.

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