EU beschließt Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD)

Emissionsfreie Gebäude ab 2050

Brüssel/Belgien (ABZ). – Die EU-Staaten haben endgültig grünes Licht für ein neues EU-Gesetz gegeben, wonach ab 2030 alle neu gebauten Gebäude in der EU emissionsfrei sein müssen. Von 2050 an soll zudem der gesamte Gebäudebestand der EU ohne umweltschädliche Emissionen auskommen, teilten die EU-Staaten vor Kurzem in Brüssel mit.

Die EU-Richtlinie legt nach Angaben der EU-Staaten auch fest, wie viel Energie Gebäude ab einem bestimmten Zeitraum maximal verbrauchen dürfen. Bestimmte Gebäude wie historische Bauten oder Kirchen können allerdings von den Regeln ausgenommen werden.

"Nach fast dreijähriger Diskussion haben die Fachminister die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie heute final bestätigt. Es ist gut, dass die Sanierungspflicht, wie von uns gefordert, vom Tisch ist. Sie hätte eine unzumutbare finanzielle Belastung für viele Immobilieneigentümer bedeutet und hätte die Akzeptanz der Wärmewende nach dem Hickhack zum Heizungsgesetz im vergangenen Jahr endgültig zerstört", kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) die Neufassung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD).

Mit der Richtlinie wird laut ZDB auch die Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden gestärkt. Die in den Gebäuden gebundene Energie soll bilanziert werden. Allerdings sei die Lebenszyklusbetrachtung enorm komplex und die Stimmung im Markt sei unruhig. Deswegen solle die Bundesregierung eine umfassende Fachdebatte für die Umsetzung der Richtlinie anstoßen. "Es muss gelingen, ein allgemein akzeptiertes, praxisgerechtes und unbürokratisches Umsetzungsgesetz zu erarbeiten", sagte Pakleppa.

Die Richtlinie wird voraussichtlich bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Hauptgeschäftsführer ergänzt: "Ein bis zur Bundestagswahl 2025 ausgearbeiteter Gesetzentwurf sollte daher parlamentarisch erst nach der Bundestagswahl diskutiert werden. So hätten sowohl der Bausektor als auch die Bauherren zwei Jahre Ruhe und der Gesetzgeber genügend Zeit für eine gut durchdachte Richtlinienumsetzung. Qualität geht hier eindeutig vor Geschwindigkeit."

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