In Hessen

Wohnraumförderung neu geregelt

Wiesbaden (dpa). - Familien mit Kindern können künftig in Hessen leichter eine vom Staat geförderte Sozialwohnung beziehen.

Ein nun im Landtag in Wiesbaden verabschiedeter Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass die Einkommensgrenze für Haushalte mit Kindern erhöht und die Berechnung des Gesamteinkommens geändert wird. Die Höhe des Gesamteinkommens entscheidet unter anderem darüber, ob jemand berechtigt ist, eine Sozialwohnung zu beziehen.

Unter anderem wird der Anrechnungsbetrag für Kinder angehoben – dadurch erhöht sich die Einkommensgrenze für Familien, die eine Sozialwohnung beziehen wollen. „Unser Ziel ist, dass jede und jeder in Hessen eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis finden kann”, hatte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) bei der Vorstellung der Novelle gesagt. Darauf seien besonders Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen angewiesen.

Mit der Änderungen der beiden Gesetze zur sozialen Wohnraumförderung sollen außerdem die Kommunen künftig mehr Möglichkeiten bekommen, Wohnberechtigungsscheine zu widerrufen, wenn eine Sozialwohnung leer steht oder als Zweitwohnung genutzt wird.

Die Linksfraktion kritisierte, die schwarz-grüne Landesregierung habe es versäumt, einen echten Kurswechsel bei der Wohnungspolitik einzuleiten. „Stattdessen belässt sie es bei kosmetischen Korrekturen, die an den grundlegenden Problemen rein gar nichts ändern”, erklärte der wohnungspolitische Sprecher Jan Schalauske. Die SPD-Abgeordnete Elke Barth sagte, das Gesetz habe den Namen Wohnraumförderungsgesetz nicht verdient. Auch die AfD-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab. Die FDP-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung im Parlament.

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