Umweltrecht für Umweltbeauftragte
Acht verschiedene Fachgebietewerden besprochen
MAINZ (ABZ). - Was gibt es Neues im Umweltrecht? Welche Themen beschäftigen die Unternehmen zurzeit am meisten? Antworten auf diese Fragen liefert die 15. Fachtagung "Umweltrecht für Umweltbeauftragte" der Umweltakademie Fresenius, die am 26. und 27. März in Mainz stattfindet. Die kombinierte Fortbildung für Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte vermittelt, was Umweltbeauftragte wissen müssen. Insgesamt acht Fachgebiete kommen zur Sprache. Einführend zeigt ein Vortrag allgemein aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht auf, bevor es mit Detailfragen weitergeht. Zum Thema Gewässerschutz behandelt die Veranstaltung die Neuordnung des Bundeswasserrechts und die dazugehörigen Rechtsvorschriften. Der Bereich Abfallrecht thematisiert Aktuelles zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, auf dem Gebiet des Störfallrechts setzt sich die Tagung mit Neuigkeiten hinsichtlich Seveso III auseinander. Ein weiteres Thema wird die neue Industrieemissionen Richtlinie und ihre Umsetzung in der Praxis sein. Auch der Emissionshandel wird mitsamt seinen aktuellen rechtlichen Problemen angesprochen. Der Themenbereich "Bodenschutz und Altlasten" stellt Arbeitshilfen zur Erstellung des Ausgangszustandsberichtes. Im Themenkomplex "Überwachung" erfahren Teilnehmer, wie die gesetzliche Überwachungspflicht für Umweltbeauftragte aussieht und was sie tun müssen, um die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Mehr Informationen im Internet unter www.umweltakademie-fresenius.de.