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Bau-Mindestlöhne: Mehr Geld ab April

Von ABZ

Berlin (ABZ). – In den Verhandlungen um eine höhere Lohnuntergrenze hat die Arbeitgeberseite kurz vor Ende der Frist den Schlichterspruch Rainer Schlegels angenommen. Die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau (Mindestlohn 1) steigt damit bundesweit ab dem 1. April um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Darüber hinaus wird der zweite Mindestlohn, den es in den alten Bundesländern und in Berlin für Facharbeiten gibt, erhalten bleiben und ebenfalls angehoben – um 20 Cent: Dieser sogenannte Mindestlohn 2 wird ab April im Westen bei 15,40 Euro pro Stunde und in Berlin bei 15,25 Euro liegen. Die neuen, gestiegenen Mindestlöhne haben eine Laufzeit bis Ende 2020. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) lobte den Schulterschluss der Arbeitgeber. "Damit sind die Lohn-Stoppschilder nach unten gesetzt", sagte der IG Bau-Bundesvorsitzende, Robert Feiger.

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