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Bodenbildung ist in Sicht

Im Februar 2025 sanken Baugenehmigungen leicht. Geschossbau zeigt Bodenbildung, aber keine Trendwende. Kostensenkung und Bürokratieabbau sind nötig.

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Nach zwei Anstiegen in Folge wurde im Februar 2025 wieder ein leichter Rückgang der Baugenehmigungen gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnet, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die vor Kurzem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für den Februar 2025.

Die Lage im Eigenheimbau habe sich seit 2022 kontinuierlich verschlechtert und befand sich seit Sommer 2023 unverändert unter dem Niveau von 5000 monatlichen Genehmigungen und damit auf dem niedrigsten Stand seit 30 Jahren.

Das deutliche Plus von 12,4 Prozent bei den Einfamilienhäusern im Januar und Februar 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum falle somit dennoch wenig ins Gewicht, so Müller. "Im Geschossbau, auf den zwei Drittel des Neubaus entfällt, sehen wir langsam eine Bodenbildung. Im Januar und Februar 2025 wurden 18 500 neue Wohnungen in Mehrfamilienhäusern genehmigt, dies entspricht einem leichten Minus von 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum."

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kommentiert die Zahlen: "Die Bauunternehmen haben den milden Winterbeginn 2025 gut genutzt.

Trotz eines Arbeitstages weniger als im Vorjahreszeitraum konnten im Januar und Februar insgesamt knapp 13 Milliarden Euro umgesetzt werden – ein Plus von nominal fast 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr."

"Mit Blick auf die Zahl der Baugenehmigungen ist es jedoch noch zu früh, um von einer Trendwende zu sprechen – wir bewegen uns hier nach wie vor auf dem schwachen Vorjahresniveau. Eine echte Trendwende erfordert weiterhin entschlossenes Handeln", sagte Pakleppa. Müller regt an, das Thema Kostensenkung im Wohnungsbau weiter voranzutreiben.

"Der vorliegende Koalitionsvertrag zeigt in die richtige Richtung. Die geplante Zusammenführung der Förderprogramme entspricht den Vorschlägen des Verbands. Die Fördermittelhöhen blieben abzuwarten. Grundsätzlich sei die Förderfähigkeit von EH55 für den Bauüberhang aber positiv. Wichtige Effizienzpotenziale könnten im Bürokratieabbau gehoben werden.

Neben der rechtlichen Absicherung von vereinfachten Baustandards (wie der Hamburger Initiative zum kostenreduzierten Bauen) müssten dringend die ausufernden Vorschriften im Wohnungsbau in den Landesbauordnungen vereinheitlicht werden, ohne an Sicherheit und Qualität einzusparen.

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