Berlin (ABZ) | Arbeiten auf Dächern zählen nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zu den gefährlichen Tätigkeiten in der Bauwirtschaft. Im Rahmen der Aktionswoche „Dacharbeiten“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) vom 21. bis 25. September weist die BG BAU auf Absturz- und Durchsturzgefahren hin. Im Jahr 2025 waren nach Angaben der BG BAU 41 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle in ihrem Zuständigkeitsbereich Absturzunfälle. Dächer waren mit 24 Prozent zugleich der häufigste Unfallauslöser bei tödlichen Arbeitsunfällen.
Mit dem Ausbau der Photovoltaik nimmt laut BG BAU auch die Bedeutung sicherer Arbeitsmöglichkeiten auf Dächern zu. Neben der Montage müssen Photovoltaikanlagen regelmäßig kontrolliert, gewartet, repariert oder gereinigt werden. Dafür müssen Dachflächen über die Nutzungsdauer der Anlagen wiederholt sicher erreichbar sein.
»Photovoltaikanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Gleichzeitig entstehen mit ihnen Arbeitsplätze auf dem Dach, die über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage sicher erreichbar sein müssen. Absturz- und Durchsturzsicherungen dürfen deshalb kein nachträglicher Gedanke sein, sondern gehören von Anfang an zur Planung«, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.
Nach Angaben der BG BAU sollten deshalb bereits bei der Planung sichere Zugänge und Verkehrswege sowie Einrichtungen zum Schutz vor Absturz und Durchsturz berücksichtigt werden. Auch spätere Wartungs- und Reinigungsarbeiten sollten dabei einbezogen werden.
Eine Absturzgefahr besteht laut BG BAU nicht nur an Dachkanten. Auch nicht durchtrittsichere Dachflächen und Bauteile wie Lichtkuppeln und Lichtbänder können eine Gefahr darstellen. Vor Beginn der Arbeiten sollte deshalb geprüft werden, welche Bereiche sicher betreten werden können, wo sich Öffnungen und nicht durchbruchsichere Bauteile befinden und an welchen Stellen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Sichere Verkehrswege sollten vor Arbeitsbeginn festgelegt und anschließend genutzt werden. Das gilt laut BG BAU auch bei kurzen Tätigkeiten, etwa bei der Kontrolle einzelner PV-Module, kleineren Reparaturen oder der Reinigung einer Anlage. Lassen sich Arbeiten vom Boden oder einem anderen geschützten Arbeitsplatz aus durchführen, sollte das Betreten des Daches vermieden werden. Für bestimmte Inspektions- und Reinigungsarbeiten können technische Hilfsmittel eingesetzt werden.
Für Dacharbeiten hat die BG BAU neun lebenswichtige Regeln formuliert:
- Absturzkanten müssen wirksam gesichert sein.
- Öffnungen und nicht durchbruchsichere Bauteile müssen gegen Absturz und Durchsturz gesichert sein.
- Für den Zugang und die Arbeiten sind sichere Verkehrswege zu nutzen.
- Gerüste dürfen nur genutzt werden, wenn sie sicher und für die Nutzung freigegeben sind.
- Maschinen und Geräte müssen für die jeweilige Tätigkeit geeignet und mängelfrei sein sowie bestimmungsgemäß verwendet werden.
- Dächer und Bauteile dürfen nur betreten werden, wenn sie durchtrittsicher sind oder geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
- Leitern sind nur einzusetzen, wenn sicherere Arbeitsmittel nicht verwendet werden können. Sie müssen gegen Umkippen und Wegrutschen gesichert sein.
- Die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist zu benutzen.
- Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Nach Angaben der BG BAU bilden eine Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen und die Unterweisung der Beschäftigten die Grundlage für sicheres Arbeiten. Dabei haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang. Absturzkanten können beispielsweise durch Seitenschutz gesichert werden. Arbeits- und Schutzgerüste, Randsicherungen und Schutznetze ermöglichen kollektiven Schutz. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kommt zum Einsatz, wenn die Gefährdung durch vorrangige Maßnahmen nicht ausreichend vermieden werden kann.
»Absturzunfälle sind keine unvermeidbare Begleiterscheinung von Dacharbeiten. Entscheidend ist, die Gefahren vor Beginn der Arbeiten zu erkennen und die notwendigen Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen«, sagt Björn Kass. »Das gilt bei der Installation einer Photovoltaikanlage genauso wie bei einer Wartung oder Reinigung.«
