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Mietpreisbremse

Von dpa

Berlin (dpa). – Die Mietpreisbremse soll nach dem Willen der Bundesregierung fünf weitere Jahre bis 2025 gelten. Das beschloss das Kabinett Mitte dieser Woche in Berlin, als nächstes muss der Bundestag noch zustimmen. Die Preisbremse regelt die Miethöhe nach einem Umzug in einer beliebten Gegend: In der Regel darf der Vermieter dann nur zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Vermieter, die sich daran nicht halten, sollen die zuviel erhaltene Miete künftig auch rückwirkend zurückzahlen müssen – zumindest für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren. Der Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen soll darüber hinaus günstiger werden. Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt hat, soll er diesen künftig zumindest zur Hälfte auch bezahlen. Bisher zahlt meist der Käufer den kompletten Betrag.

dpa

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